Safety data sheet Article 21731408

Sicherheitsdatenblatt SDB Nr.: 02-DE
gemäβ Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 sowie (EU) Nr. 2015/830
Austellungsdatum: 1.11.2014 Version Nr.: 2.0 CLP_de
Überarbeitet am: 1.6.2017
Ersetzt Fassung 1.0 CLP_de vom -1.11.2014
6 (von 10)
Verwendung
PROC*
Exposition
Art des Atemschutzes
Effizienz des
Atemschutzes -(APF)
Industrielle Herstellung/Formu-lierung von
hydraulischen Bindemitteln und Baustoffen
5
Dauer ist nicht
begrenzt (bis zu 480 Minuten
pro Schicht, 5 Schichten pro Woche)
A) P2 Maske (FF, FM)
oder
B) P1 Maske (FF, FM)
10
4
Industrielle Verwendung von trockenen
hydraulischen Bindemitteln und Baustoffen (innen,
außen)
5
A) P2 Maske (FF, FM)
oder
B) P1 Maske (FF, FM)
10
4
Industrielle Verwendung von feuchten
Suspensionen aus hydraulischen Bindemitteln und
Baustoffen (innen, außen)
5,10
nicht erforderlich
-
Gewerbliche Verwendung von trockenen
hydraulischen Bindemitteln und Baustoffen (innen,
außen)
5
A) P3 Maske (FF, FM)
oder
B) P1 Maske (FF, FM)
20
4
Gewerbliche Verwendung von feuchten
Suspensionen aus hydraulischen Bindemitteln und
Baustoffen (innen, außen)
5,10,19
nicht erforderlich
-
* PROC siehe Ziffer 1.2
Beim Tragen der Schutzmittel sind gleichzeitig weitere Grundsätze anzuwenden, wie Vergleich der Arbeitsdauer mit der
tatsächlichen Expositionsdauer, diese sollten die physiologische Belastung des Mitarbeiters beim Tragen des Schutzmittels
wiederspiegeln erschwertes Atmen, Gewicht des Schutzmittels, erhöhte Wärmebelastung
8.2.2.3 Handschutz
Wasserdichte, abrieb-und alkaliresistente Schutzhandschuhe tragen. Geeignet sind beispielsweise nitrilgetränkte
Baumwollhandschuhe mit CE-Zeichen (siehe Berufs-genossenschaftliche Regel BGR195). Maximale Tragedauer beachten.
Lederhandschuhe sind auf Grund ihrer Wasserdurchlässigkeit nicht geeignet und können chromathaltige Verbindungen freisetzen.
Stiefel und langärmlige Kleidung tragen sowie Hautschutzmittel verwenden
8.2.2.4 Augenschutz
Bei Staubentwicklung oder Spritzgefahr dichtschließende Schutzbrille gemäß EN 166 verwenden..
8.2.2.5 Körperschutz
Geschlossene langärmelige Schutzkleidung und dichtes Schuhwerk tragen. Falls Kontakt mit frischem Mörtel und Beton nicht zu
vermeiden ist, sollte die Schutzkleidung auch wasserdicht sein. Darauf achten, dass kein frischer Mörtel oder Beton von oben in
die Schuhe oder Stiefel gelangt.
8.2.3 Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition
Gemäß der vorhandenen Technologie
ABSCHNITT 9: PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN
9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
a) Aussehen: graues pulver
b) Geruch: Geruchlos
c) Geruchsschwelle: keine, da geruchlos
d) pH-Wert: 10-11,5 Wasser -Feststoff-Verhältnis
e) Schmelzpunkt/Gefrierpunkt: > 1250 °C
f) Siedebeginn und Siedebereich: nicht zutreffend
g) Flammpunkt: nicht zutreffend
h) Verdampfungsgeschwindigkeit: nicht zutreffend
i) Entzündbarkeit (fest, gasförmig): nicht zutreffend, da Material Feststoff und nicht brennbar
j) obere/untere Entzündbarkeits- oder Explosionsgrenzen: nicht zutreffend
k) Dampfdruck: nicht zutreffend
l) Dampfdichte nicht zutreffend
m) relative Dichte (20°C): 2,75 3,20, Schüttdichte: 0,9-1,5 g/cm3
n) Löslichkeit(en): gering 0,1-1,5 g/l
o) Verteilungskoeffizient: n-Octanol/Wasser: nicht zutreffend
p) Selbstentzündungstemperatur: nicht zutreffend
q) Zersetzungstemperatur: nicht zutreffend
r) Viskosität: nicht zutreffend
s) explosive Eigenschaften: nicht zutreffend
t) oxidierende Eigenschaften: nicht zutreffend
9.2 Sonstige Angaben
nicht zutreffend