Safety data sheet Article 21731408

Sicherheitsdatenblatt SDB Nr.: 02-DE
gemäβ Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 sowie (EU) Nr. 2015/830
Austellungsdatum: 1.11.2014 Version Nr.: 2.0 CLP_de
Überarbeitet am: 1.6.2017
Ersetzt Fassung 1.0 CLP_de vom -1.11.2014
4 (von 10)
6.4 Verweis auf andere Abschnitte
Abschnitte 7, 8 und 13 für weitere Details beachten
ABSCHNITT 7: HANDHABUNG UND LAGERUNG
7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Bitte den Empfehlungen unter Punkt 8 folgen.
Staubentwicklung vermeiden:
Bei Sackware und Verwendung offener Mischbehälter erst Wasser einfüllen, dann den trockenen Zement vorsichtig einlaufen
lassen. Fallhöhe gering halten. Rührer langsam anlaufen lassen. Leere Säcke nicht oder nur in einem sauberen Übersack
zusammendrücken.
Das Tragen von Zementsäcken kann zu Verletzungen des Rückens, der Arme, Schultern und Beine führen. Daher ist beim
Umgang Vorsicht walten zu lassen..
7.1.1 Vorbeugende Umweltschutzmaßnahmen
Daten nicht zur Verfügung
7.1.2 Spezifische Anforderungen oder Regeln, die sich auf den Stoff oder das Gemisch beziehen.
Daten nicht zur Verfügung
7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Stets im Originalgebinde aufbewahren. Losen Zement in Silos lagern, die trocken (interne Kondensation minimieren), wasserdicht,
sauber und vor Verunreinigung geschützt sind. Zementhaltige Lagerräume, wie Silos, Kessel, Silofahrzeuge oder andere Gebinde
nicht ohne geeignete Sicherheitsmaßnahmen begehen, da die Gefahr besteht, verschüttet zu werden und zu ersticken. In
derartigen, umschlossenen Räumen kann Zement Mauern und Brücken ausbilden, die jedoch unerwartet zusammenbrechen
können. Abgepackte Produkte sollen in ungeöffneten Säcken auf dem Boden, unter kühlen, trockenen Bedingungen, ohne starke
Zugluft gelagert werden, um Qualitätsverluste zu vermeiden. Säcke müssen stabil gestapelt werden.
Lagerklasse: VCI-Lagerklasse 13 (Nicht brennbare Feststoffe).
7.3 Spezifische Endanwendungen
Für die spezifischen Endanwendungen (siehe Abschnitt 1.2) sind keine zusätzlichen Informationen erforderlich.
7.4 Kontrolle des Gehalts an wasserlöslichem Chrom Cr(VI)
Bei Zementen, die Chromatreduzierer enthalten, ist zu beachten, dass sich die Wirksamkeit des Reduktionsmittels mit der Zeit vermindert.
Daher enthalten Zementsäcke und/oder Lieferdokumente Angaben zur Mindestwirksamkeitsdauer. Innerhalb dieser Zeit bleibt der Gehalt an
wasserlöslichem Chrom(VI) unter 0,0002% (Bestimmung gemäß EN 196-10). Die Herstellerhinweise zur sachgerechten Lagerung sind zu
befolgen. Bei nicht sachgerechter Lagerung (Feuchtezutritt) oder Überlagerung kann der enthaltene Chromatreduzierer seine Wirksamkeit
vorzeitig verlieren und eine sensibilisierende Wirkung des Zements bei Hautkontakt nicht ausgeschlossen werden
ABSCHNITT 8: BEGRENZUNG UND ÜBERWACHUNG DER EXPOSITION/PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNGEN
8.1 Zu überwachende Parameter
8.1.1 Expositionsgrenzwerte
Bezeichnung des Stoffes +
PEL (mg/m3)
Anmerkung
Quarz
PELr = 0,1
Fr = 100%*
Atembare Fraktion
Allgemeiner Staubgrenzwert (Cement,
Kalziumkarbonat, Hochofenschlacke, Asche)
PELc = 10
Gesamtkonzentration
Bentonit
PELc = 6
Gesamtkonzentration
Zellulose
TWA 10 (mg/m3)
Portlandzement (Staub):
Inhalativ, 5 (E) mg/m³
Arbeitsplatzgrenzwert (Schichtmittelwert)
Allgemeiner Staubgrenzwert
Inhalativ, 3 (A) mg/m³
10 (E) mg/m³
Arbeitsplatzgrenzwert (Schichtmittelwert)
Wasserlösliches Chrom VI
Dermal, 2 ppm
Kurzzeit (akut) Langzeit (wiederholt)
Verordnung (EG) Nr.1907/2006
* F
r
Gehalt des atembaren fibrogenen Bestandteils (Quarz) in atembarer Fraktion in Prozent
**PEL Expositionsgrenzwerte nach der Regierungsverordnung der Tschechischen Republik Nr. 361/2007 GBl.
Die Expositionsgrenzwerte geltend in dem Land, wo das Produkt auf den Markt eingeführt wird, hat die zuständige Person in dem jeweiligen
Land zu ergänzen.
8.1.2 DNEL -Werte
Portlandzement-klinker:
DNEL Inhalativ (8 h): 3 mg/m
3
DNEL Dermal: nicht relevant
DNEL Oral: wird nicht angewandt