Safety data sheet Article 21731408
Sicherheitsdatenblatt SDB Nr.: 02-DE
gemäβ Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 sowie (EU) Nr. 2015/830
Austellungsdatum: 1.11.2014 Version Nr.: 2.0 CLP_de
Überarbeitet am: 1.6.2017
Ersetzt Fassung 1.0 CLP_de vom -1.11.2014
2 (von 10)
Der Zement ist chromatarm, entweder von sich aus oder weil der Gehalt an sensibilisierendem Chrom(VI) durch Zusätze auf unter
2 ppm im Zementanteil des verwendungsfertigen Zements abgesenkt wurde. Voraussetzung für die Wirksamkeit der
Chromatreduktion ist die sachgerechte Lagerung und die Beachtung des Haltbarkeitsdatums (siehe Punkte 7.2 und 15)
2.1.4 Die wichtigsten schädlichen Wirkungen auf die Umwelt
Es ist erforderlich die Produktentweichung, z.B. in den Boden, ins Wasser, in die Kanalisation zu verhindern.
2.1.5 Weitere Risiken inkl. möglicher unrichtiger Verwendung des Gemischs
Einatmen des atembaren Staubanteils über Expositionsgrenzwerten kann eine Schädigung der Atemorgane verursachen.
2.2 Kennzeichnungselemente
2.2.1 Kennzeichnungselemente gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Gefahr
Inhalt: Portlandzement-klinker; Portlandzement-klinkerherstellung
H315 Verursacht Hautreizungen.
H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen
H318 Verursacht schwere Augenschäden.
H335 Kann die Atemwege reizen.
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
P261 Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden.
P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene
Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen.
P302+P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser waschen.
P333+P313 Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P304+P340 BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen.
P501 Inhalt/Behälter zu geeigneten Abfallsammelpunkten bringen
Sonstige Angaben:
Beim Kontakt des feuchten Zements, frischen Betons oder Mörtels mit Haut kann es zur Reizung, zur Entstehung von Dermatitis
oder zur Ätzung kommen. Es kann zur Beschädigung der Produkte aus Aluminium und anderen Nichtedelmetallen kommen.
2.3 Sonstige Gefahren
Zementerfüllt nicht die Kriterien für PBT oder vPvB gemäß Anhang XIII der REACH - Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
2.4 Sonstige Angaben
Die Daten liegen nicht vor.
ABSCHNITT 3: ZUSAMMENSETZUNG/ANGABEN ZU BESTANDTEILEN
3.2. Gemische
Chemische Charakteristik (Beschreibung): Gemisch von Zement, sortiertem Quarzsand und chemischer Veredelungszusatzstoffe.
Gefährliche Bestandteile:
Chem. Bezeichnung::
Index Nr.
EG Nr.
CAS Nr.
Registrierungs-nummer
Gehalt
(%hm.)
Einstufung
Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Portlandzement-klinker
)
gibt es nicht
266-043-4
65997-15-1
nicht bekannt
> 20
STOT SE 3 H335
Skin Irrit. 2 H315
Eye Dam 1 H318
Skin Sens. 1B H317
Portlandzement-klinkerherstellung
gibt es nicht
270-659-9
68475-76-3
01-2119486767-17-XXXX
1-2
STOT SE 3 H335
Skin Irrit. 2 H315
Eye Dam 1 H318
Skin Sens. 1B H317
Bei Stoffen mit Expositionsgrenzwert siehe Abschnitt 8
Die vollständige Fassung der Standard-Gefahrensätze (sog. H-Sätze) und Bedeutung der Abkürzungen für Gefahrenklassen nach (EG)
1272/2008 ist im Abschnitt 16 dieses Sicherheitsdatenblattes angeführt.
ABSCHNITT 4: ERSTE-HILFE-MASSNAHMEN