Safety data sheet Article 15035317
Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) 1907/2006
Handelsname : ZEMENTFARBE 6261
Überarbeitet am : 11.01.2012 Version (Überarbeitung) : 10.0.0 (9.0.0)
Druckdatum : 11.01.2012
Seite : 2 / 6
( DE / D )
Bei Auftreten von Symptomen oder in Zweifelsfällen ärztlichen Rat einholen.
Verunreinigte Kleidungsstücke unverzüglich entfernen.
P-Satz 101: Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
Nach Einatmen
Bei Auftreten von Symptomen Person an die frische Luft bringen und warm halten. Bei Reizung der Atemwege durch das Produkt:
Arzt hinzuziehen.
Nach Hautkontakt
Mit Wasser und Seife abwaschen, nachspülen. Keine Lösemittel oder Verdünnungen verwenden !
Beschmutzte oder getränkte Kleidung sofort ausziehen.
Nach Augenkontakt
Kontaktlinsen entfernen, Augenlider geöffnet halten. Augen mehrere Minuten bei geöffnetem Lidspalt unter fließendem Wasser
spülen oder mit Augenspüllösung behandeln, anschließend Arzt aufsuchen.
Nach Verschlucken
Betroffenen ruhig halten. Kein Erbrechen herbeiführen. Wasser in kleinen Schlucken trinken. Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat
einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen.
4.2
Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Keine bekannt.
4.3
Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
K e i n e.
5. Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1
Löschmittel
Geeignete Löschmittel
Produkt selbst brennt nicht. Löschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen.
Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel
Nicht anwendbar.
5.2
Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Bei Brand entsteht dichter, schwarzer Rauch. Das Einatmen gefährlicher Zersetzungsprodukte kann ernste Gesundheitsschäden
verursachen.
5.3
Hinweise für die Brandbekämpfung
Ggf. Atemschutzgerät erforderlich.
5.4
Zusätzliche Hinweise
Gefährdete Behälter bei Brand mit Wasser kühlen. Löschwasser nicht in die Kanalisation gelangen lassen.
6. Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1
Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen
anzuwendende Verfahren
Schutzvorschriften (siehe Kapitel 7 und 8) beachten. Bildet rutschige und mit Wasser schmierige Beläge.
6.2
Umweltschutzmaßnahmen
Nicht in die Kanalisation gelangen lassen. Bei der Verschmutzung von Flüssen, Seen oder Abwasserleitungen entsprechend den
örtlichen Gesetzen die jeweils zuständigen Behörden in Kenntnis setzen. Verunreinigtes Waschwasser zurückhalten und
ordnungsgemäß entsorgen.
6.3
Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Ausgetretenes Material mit unbrennbarem Aufsaugmittel (z.B. Sand, Erde, Kieselgur, Vermiculite) eingrenzen und zur Entsorgung
nach den örtlichen Bestimmungen in den dafür vorgesehenen Behältern sammeln. Reste mit viel Wasser wegspülen. Verschmutzte
Gegenstände und Fußboden unter Beachtung der Umweltvorschriften gründlich mit Wasser reinigen.
6.4
Verweis auf andere Abschnitte
K e i n e.