Safety data sheet Article 24894610
Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
Handelsname :
ZAUNLASUR 6137
Bearbeitungsdatum :
10.10.2016
Version (Überarbeitung) :
16.0.0 (15.0.0)
Druckdatum :
10.10.2016
Seite : 3 / 11
( DE / D )
Nach Verschlucken
Wasser in kleinen Schlucken trinken. Betroffenen ruhig halten. Kein Erbrechen herbeiführen. Bei Verschlucken sofort
ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen.
4.2
Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Mögliche Symptome: Kopfschmerzen, Benommenheit, Schwindelgefühl und Augen
-
und Hautirritationen. Bei Verschlucken
oder Erbrechen besteht die Gefahr des Eindringens in die Lunge (Aspiration). Gefahr der Magenperforation.
4.3
Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1
Löschmittel
Geeignete Löschmittel
Bei Brand: Alkoholbeständigen Schaum, Kohlendioxid, Pulver oder Wassersprühnebel zum Löschen verwenden. Größeren
Brand mit Wassersprühstrahl oder alkoholbeständigem Schaum bekämpfen.
Ungeeignete Löschmittel
Bei Brand: Kein Wasservollstrahl zum Löschen verwenden.
5.2
Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Gefährliche Verbrennungsprodukte
Bei Brand entsteht dichter, schwarzer Rauch. Das Einatmen gefährlicher Zersetzungsprodukte kann ernste
Gesundheitsschäden verursachen.
5.3
Hinweise für die Brandbekämpfung
Besondere Schutzausrüstung bei der Brandbekämpfung
Bei einem durch das Produkt verursachten Brand ist für die Brandbekämpfung ein umgebungsluftunabhängiges
Atemschutzgerät bereitzuhalten und ggf. zu verwenden.
5.4
Zusätzliche Hinweise
Gefährdete Behälter bei Brand mit Wasser kühlen. Löschwasser nicht in Kanäle und Gewässer gelangen lassen.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1
Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen
anzuwendende Verfahren
Schutzvorschriften (siehe Abschnitte 7 und 8) beachten. Aufgrund des Anteils organischer Lösemittel von Zündquellen
fernhalten und Raum gut lüften. Dämpfe nicht einatmen. Haut- und Augenkontakt vermeiden.
6.2
Umweltschutzmaßnahmen
Nicht in die Kanalisation gelangen lassen. Bei der Verschmutzung von Flüssen, Seen oder Abwasserleitungen entsprechend
den örtlichen Gesetzen die jeweils zuständigen Behörden in Kenntnis setzen. Verunreinigtes Waschwasser zurückhalten und
ordnungsgemäß entsorgen.
6.3
Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Für Reinigung
Ausgetretenes Material mit unbrennbarem Aufsaugmittel (z.B. Sand, Erde, Kieselgur, Vermiculite) eingrenzen und zur
Entsorgung nach den örtlichen Bestimmungen in den dafür vorgesehenen Behältern sammeln. Für ausreichende Lüftung
sorgen. Die betroffenen Flächen anschließend mit einem handelsüblichen wasserbasierten Reinigungsmittel oder einer
wässrigen Tensidlösung säubern, möglichst keine organischen Lösemittel benutzen.
6.4
Verweis auf andere Abschnitte
Informationen zur sicheren Handhabung, siehe Kapitel 7.
Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung: Siehe Abschnitt 8.
Informationen zur Entsorgung: Siehe Abschnitt 13.
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung