Safety data sheet Article 24894610
Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
Handelsname :
ZAUNLASUR 6137
Bearbeitungsdatum :
10.10.2016
Version (Überarbeitung) :
16.0.0 (15.0.0)
Druckdatum :
10.10.2016
Seite : 2 / 11
( DE / D )
P102
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P210
Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten
fernhalten. Nicht rauchen.
P261
Einatmen von Dampf vermeiden.
P301+P310
BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen.
P331
KEIN Erbrechen herbeiführen.
P303+P361+P353
BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort
ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/duschen.
P405
Unter Verschluss aufbewahren.
P501
Inhalt/Behälter zugelassenem Entsorger oder kommunaler Sammelstelle zuführen.
Ergänzende Gefahrenmerkmale (EU)
EUH066
Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.
2.3
Sonstige Gefahren
Mögliche schädliche physikalisch-chemische Wirkungen
Das Produkt ist entflammbar! (Kategorie 4 der Gefahrenklasse "Entzündbare Flüssigkeiten" nach UN
-
GHS;
Gefahrenhinweis: Combustible liqiud).
Mögliche schädliche Wirkungen auf die Umwelt
Das Produkt enthält keine Stoffe, die die Kriterien für PBT beziehungsweise vPvB gemäß Anhang XIII der Verordnung (EG)
Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung) erfüllen.
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
3.2
Gemische
Beschreibung
Alkydharzlasur;
Zusammensetzung:
Alkydharz, Naturasphalt, Aliphaten und Additive.
Gefährliche Inhaltsstoffe
KOHLENWASSERSTOFFE, C10
-
C13, N
-
ALKANE, ISOALKANE, CYCLENE,
<
2% AROMATEN ; REACH
-
Registrierungsnr. : 01
-
2119457273-39 ; EG-Nr. : 918-481-9; CAS-Nr. : 64742-48-9
Gewichtsanteil :
≥ 80
-
< 85 %
Einstufung 1272/2008 [CLP] :
Asp. Tox. 1 ; H304
Zusätzliche Hinweise
Die verwendeten Kohlenwasserstoffe enthalten kein Benzol oder Benzol in Konzentrationen < 0,1 Gew.
-
% und erfüllen somit die
Vorgaben der Anmerkung P zum Anhang VI der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (GHS-Verordnung).
Wortlaut der H
-
und EUH
-
Sätze:
siehe Abschnitt 16.
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1
Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Angaben
Bei Auftreten von Symptomen oder in Zweifelsfällen ärztlichen Rat einholen. Verunreinigte Kleidungsstücke unverzüglich
entfernen. Bei Bewusstlosigkeit: Stabile Seitenlagerung - Arzt rufen. Bei Bewusstlosigkeit keine Verabreichung über den
Mund. Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
Nach Einatmen
Bei Auftreten von Symptomen Person an die frische Luft bringen und warm halten. Bei unregelmäßiger
Atmung/Atemstillstand: Künstliche Beatmung. Arzt hinzuziehen und Stoff genau benennen.
Bei Hautkontakt
Beschmutzte oder getränkte Kleidung
sofort ausziehen. Mit Wasser und Seife abwaschen, nachspülen. Keine Lösemittel
oder Verdünnungen verwenden ! Bei andauernder Hautreizung Arzt aufsuchen.
Nach Augenkontakt
Kontaktlinsen entfernen, Augenlider geöffnet halten. Augen mehrere Minuten bei geöffnetem Lidspalt unter fließendem
Wasser spülen oder mit Augenspüllösung behandeln, anschließend Arzt aufsuchen.