Safety data sheet Article 24780755

SDB-Version 2.0
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ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1 Verfahren der Abfallbehandlung
Entsorgung des Produktes
Muss in Abstimmung mit der zuständigen Behörde einer Sonderbehandlung zugeführt werden.
Abfallschlüssel
Die EAK-Abfallschlüssel sind nicht produkt- sondern herkunftsbezogen. Der Hersteller kann daher für die
Produkte, die in unterschiedlichen Branchen Anwendung finden, keinen Abfallschlüssel angeben.
Die aufgeführten Schlüssel sind als Empfehlung für den Anwender zu verstehen.
08 04 10 Klebstoff- und Dichtmassenabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 04 09 fallen.
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
14.1 UN-Nummer
Kein Gefahrgut im Sinne RID, ADR, ADN, IMDG, IATA-DGR.
14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
Kein Gefahrgut im Sinne RID, ADR, ADN, IMDG, IATA-DGR.
14.3 Transportgefahrenklassen
Kein Gefahrgut im Sinne RID, ADR, ADN, IMDG, IATA-DGR.
14.4 Verpackungsgruppe
Kein Gefahrgut im Sinne RID, ADR, ADN, IMDG, IATA-DGR.
14.5 Umweltgefahren
Kein Gefahrgut im Sinne RID, ADR, ADN, IMDG, IATA-DGR.
14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
Kein Gefahrgut im Sinne RID, ADR, ADN, IMDG, IATA-DGR.
14.7 Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß IBC-Code
Nicht anwendbar.
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften
für den Stoff oder das Gemisch
VOC-Gehalt 0 %
(VOCV 814.018 VOC-Verordnung CH)
Nationale Vorschriften/Hinweise (Deutschland)
WGK: 1, schwach wassergefährdendes Produkt. (VwVwS vom 27. Juli 2005)
Einstufung nach Mischungsregel
15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung
Eine Stoffsicherheitsbeurteilung wurde nicht durchgeführt.