Safety data sheet
Yuasa Battery Europe Ltd
SICHERHEITSDATENBLATT
In Übereinstimmung mit der REACH-Verordnung (EG) Nr.
1907/2006
Dokument: SDS 01
Ausgabe Nr:
7
Ausstellungs
datum:
02.02.2015
Seite 8 von 11
Ausdruck unterliegt keinem Änderungsdienst und dient nur als Referenz.
11.
1
Batterie
-
Elektrolyt
:
Nach Hautkontakt: Verursacht schwere chemische Verätzungen.
Nach Augenkontakt: Gefahr schwerer Augenverletzungen. Verursacht schwere Verätzungen.
Kann zu längeren oder dauerhaften Schäden oder auch Sehverlust
führen. Dämpfe führen zu Reizungen.
Gehäusematerial:
Nach uns vorliegenden Informationen zeigt das Produkt keine
gesundheitsschädigenden Wirkungen, vorausgesetzt, es wird korrekt
gehandhabt und gemäß der empfohlenen Anwendungshinweise
verarbeitet.
Separatormaterial:
Basierend auf Tierversuchen und epidemiologischen Studien herrscht die
Ansicht, dass Glas-Mikrofasern über ein gewisses karzinogenes
Potenzial verfügen; sie werden deshalb der Gruppe 2B (Internationale
Agentur für die Krebsforschung IARC, US) zugeordnet. Das Material ist
als ein Karzinogen in der Kategorie 3 (Europa) einzustufen.
Es bestehen nur in beschränktem Maß Nachweise für eine
krebsverursachende Wirkung.
ABSCHNITT 12: UMWELTBEZOGENE ANGABEN
Diese Information ist relevant für den Fall, dass die VRLA-Batterie beschädigt wurde und zerbrochen ist.
Bestandteile
12.1
VRLA
-
Batterien
Diese Information gilt nicht für unbeschädigte VRLA-Batterien. Sie ist
relevant für defekte Batterien, deren Bestandteile in der Umwelt
freigesetzt werden.
12.2
Plattengitter und
Aktives Material:
Metallisches Blei, Bleilegierungen
und Bleidioxide
Die Beseitigung von Blei aus Wasser erfordert eine chemisch-
physikalische Behandlung. Bleihaltiges Abwasser darf nicht unbehandelt
entsorgt werden.
Ökotoxizität:
Gefahrensatz R52/53
•
Die allgemeine Klassifizierung von Bleiverbindungen; R50/53 gilt nicht
für Batterie-Bleioxid
• Testergebnisse aus den Jahren 2001 und 2005 belegen, dass Batterie-
Bleioxid NICHT umweltschädlich ist, und weder nach R50 noch R50/53
oder R51/53 einzustufen ist.
• Der Gefahrensatz R52/53 (schädlich für Wasserorganismen, kann in
Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben) gilt für Batterie-
Bleioxid.
Auswirkungen auf die aquatische
Umwelt:
•
Toxizität für Fische:
96 h LC 50 > 100 mg/l
• Toxizität für Daphnien:
48 h EC 50 > 100 mg/l
• Toxizität für Algen:
72 h IC 50 > 10 mg/l
12.3
Batterie
-
Elektrolyt:
Ökotoxizität:
•
Zur Vermeidung von Schäden im Abwassersystem muss die Säure vor
der Entsorgung mit Soda, Natron oder Natriumkarbonat neutralisiert
werden.
• Ökologischer Schaden ist durch eine Veränderung des pH-Wertes
möglich. Die Elektrolytlösung reagiert mit Wasser und organischen
Stoffen und verursacht Schäden an Flora und Fauna.
• Der Elektrolyt kann ebenfalls Bleibestandteile enthalten, die giftig für
die aquatische Umwelt sind.
Persistenz und Abbaubarkeit: Bleibt auf unbegrenzte Zeit als Sulfat in der Umwelt erhalten.
12.4
Gehäusematerial:
Informationen zur Beseitigung: Keine Daten verfügbar: wasserunlöslich
Verbleib und Verhalten in der
Umwelt:
Aufgrund der Beständigkeit des Produkts und seiner Wasserunlöslichkeit
ist es allem Anschein nach nicht bioverfügbar.
12.5
Separatormaterial:
Keine Daten verfügbar: wasserunlöslich
Eine Gefahr für die Umwelt ist nicht bekannt.










