Safety data sheet

Yuasa Battery Europe Ltd
SICHERHEITSDATENBLATT
In Übereinstimmung mit der REACH-Verordnung (EG) Nr.
1907/2006
Dokument: SDS 01
Ausgabe Nr:
7
Ausstellungs
datum:
02.02.2015
Seite 8 von 11
Ausdruck unterliegt keinem Änderungsdienst und dient nur als Referenz.
11.
1
Batterie
-
Elektrolyt
:
Nach Hautkontakt: Verursacht schwere chemische Verätzungen.
Nach Augenkontakt: Gefahr schwerer Augenverletzungen. Verursacht schwere Verätzungen.
Kann zu längeren oder dauerhaften Schäden oder auch Sehverlust
führen. Dämpfe führen zu Reizungen.
Gehäusematerial:
Nach uns vorliegenden Informationen zeigt das Produkt keine
gesundheitsschädigenden Wirkungen, vorausgesetzt, es wird korrekt
gehandhabt und gemäß der empfohlenen Anwendungshinweise
verarbeitet.
Separatormaterial:
Basierend auf Tierversuchen und epidemiologischen Studien herrscht die
Ansicht, dass Glas-Mikrofasern über ein gewisses karzinogenes
Potenzial verfügen; sie werden deshalb der Gruppe 2B (Internationale
Agentur für die Krebsforschung IARC, US) zugeordnet. Das Material ist
als ein Karzinogen in der Kategorie 3 (Europa) einzustufen.
Es bestehen nur in beschränktem Maß Nachweise für eine
krebsverursachende Wirkung.
ABSCHNITT 12: UMWELTBEZOGENE ANGABEN
Diese Information ist relevant für den Fall, dass die VRLA-Batterie beschädigt wurde und zerbrochen ist.
Bestandteile
12.1
VRLA
-
Batterien
Diese Information gilt nicht für unbeschädigte VRLA-Batterien. Sie ist
relevant für defekte Batterien, deren Bestandteile in der Umwelt
freigesetzt werden.
12.2
Plattengitter und
Aktives Material:
Metallisches Blei, Bleilegierungen
und Bleidioxide
Die Beseitigung von Blei aus Wasser erfordert eine chemisch-
physikalische Behandlung. Bleihaltiges Abwasser darf nicht unbehandelt
entsorgt werden.
Ökotoxizität:
Gefahrensatz R52/53
Die allgemeine Klassifizierung von Bleiverbindungen; R50/53 gilt nicht
für Batterie-Bleioxid
Testergebnisse aus den Jahren 2001 und 2005 belegen, dass Batterie-
Bleioxid NICHT umweltschädlich ist, und weder nach R50 noch R50/53
oder R51/53 einzustufen ist.
Der Gefahrensatz R52/53 (schädlich für Wasserorganismen, kann in
Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben) gilt für Batterie-
Bleioxid.
Auswirkungen auf die aquatische
Umwelt:
Toxizität für Fische:
96 h LC 50 > 100 mg/l
Toxizität für Daphnien:
48 h EC 50 > 100 mg/l
Toxizität für Algen:
72 h IC 50 > 10 mg/l
12.3
Batterie
-
Elektrolyt:
Ökotoxizität:
Zur Vermeidung von Schäden im Abwassersystem muss die Säure vor
der Entsorgung mit Soda, Natron oder Natriumkarbonat neutralisiert
werden.
Ökologischer Schaden ist durch eine Veränderung des pH-Wertes
möglich. Die Elektrolytlösung reagiert mit Wasser und organischen
Stoffen und verursacht Schäden an Flora und Fauna.
Der Elektrolyt kann ebenfalls Bleibestandteile enthalten, die giftig für
die aquatische Umwelt sind.
Persistenz und Abbaubarkeit: Bleibt auf unbegrenzte Zeit als Sulfat in der Umwelt erhalten.
12.4
Gehäusematerial:
Informationen zur Beseitigung: Keine Daten verfügbar: wasserunlöslich
Verbleib und Verhalten in der
Umwelt:
Aufgrund der Beständigkeit des Produkts und seiner Wasserunlöslichkeit
ist es allem Anschein nach nicht bioverfügbar.
12.5
Separatormaterial:
Keine Daten verfügbar: wasserunlöslich
Eine Gefahr für die Umwelt ist nicht bekannt.