Certifications 2
GS Yuasa Battery Europe Ltd. 
SICHERHEITSDATENBLATT 
In Übereinstimmung mit REACH Verordnung EC No. 453/2010 
Dokument: 
SDS 01 
Ausgabe Nr: 
16 
Ausstellungs 
datum: 
11/03/2019 
Seite: 
9 von 12 
Ausdruck unterliegt keinem Änderungsdienst und dient nur als Referenz.. 
Ökotoxizität: 
H-Satz 400 & 410 
  Bleimetall in fester Form ist aufgrund seiner geringen Löslichkeit und 
schnellen Entfernung aus der Wassersäule nicht als 
wassergefährdend einzustufen. Anorganische Bleiverbindungen 
gelten in der Umwelt als akut toxisch und stellen auch eine 
langfristige Gefahr für Wasserorganismen dar. 
Auswirkungen auf die aquatische 
Umwelt: 
  Toxizität für Fische:     96 h LC 50 > 100 mg/l 
  Toxizität für Daphnien:    48 h EC 50 > 100 mg/l 
  Toxizität für Algen:     72 h IC 50 > 10 mg/l 
12.3 
Batterie-Elektrolyt:  
Ökotoxizität: 
  Zur Vermeidung von Schäden im Abwassersystem muss die Säure vor 
der Entsorgung mit Soda, Natron oder Natriumkarbonat neutralisiert 
werden. 
  Ökologischer Schaden ist durch eine Veränderung des pH-Wertes 
möglich. Die Elektrolytlösung reagiert mit Wasser und organischen 
Stoffen und verursacht Schäden an Flora und Fauna. 
  Der Elektrolyt kann ebenfalls Bleibestandteile enthalten, die giftig für 
die aquatische Umwelt sind. 
Persistenz und Abbaubarkeit: 
Bleibt auf unbegrenzte Zeit als Sulfat in der Umwelt erhalten. 
12.4 
Gehäusematerial: 
Informationen zur Beseitigung: 
Keine Daten verfügbar: wasserunlöslich 
Verbleib und Verhalten in der 
Umwelt: 
Aufgrund der Beständigkeit des Produkts und seiner Wasserunlöslichkeit 
ist es allem Anschein nach nicht bioverfügbar. 
12.5 
Separatormaterial: 
Keine Daten verfügbar: wasserunlöslich 
Eine Gefahr für die Umwelt ist nicht bekannt. 
ABSCHNITT 13: HINWEISE ZUR ENTSORGUNG 
Bestandteile 
13.1 
VRLA-Batterien 
Europa: 
  Ausgediente (gebrauchte) VRLA-Batterien unterliegen den 
Anforderungen der Richtlinie 2006/66/EG über Batterien und 
Akkumulatoren sowie Altbatterien und Altakkumulatoren. Ausgediente 
(gebrauchte) VRLA-Batterien MÜSSEN am Ende der Lebensdauer 
zwecks Recycling an einen zugelassenen Vertragspartner gegeben 
werden. 
  Die EU-Richtlinie WEEE 2002/96/EG (Elektro- und Elektronik-Altgeräte) 
findet Anwendung. Ausgediente (gebrauchte) VRLA-Batterien MÜSSEN 
am Ende der Lebensdauer aus den Elektro- und Elektronikgeräten 
entfernt werden. 
Weltweit: 
  VRLA-Batterien enthalten umweltschädliche anorganische 
Bleiverbindungen und Schwefelsäure. 
  Ausgediente (gebrauchte) Batterien müssen auf umweltfreundliche 
Weise und in Übereinstimmung mit lokalen und landesspezifischen 
Gesetzen und Regelungen entsorgt werden. 
  VRLA-Batterien dürfen zu Entsorgungszwecken nicht zerlegt oder 
verbrannt werden. 
  Am Ende ihrer Lebensdauer können VRLA-Batterien immer noch 
elektrisch aktiv sein und große Mengen elektrischer Energie enthalten. 
Der sicheren Handhabung muss dieselbe Sorgfalt und Aufmerksamkeit 
geschenkt werden wie bei neuen Batterien. Es ist insbesondere darauf 
zu achten, dass es nicht zu einem Kurzschluss an den Batteriepolen 
kommt. 
13.2 
Plattengitter und 
Aktives Material: 
Europa 
Weltweit 
  Metallisches Blei und Aktives Material (Bleioxide) müssen recycelt 
werden. 
  Die Entsorgung muss in Übereinstimmung mit der Europäischen 
Abfallrahmenrichtlinie 2008/98/EG erfolgen. 
13.3 
Batterie-Elektrolyt:  
Europa 
  Die Entsorgung muss in Übereinstimmung mit der Abfallrahmenrichtlinie 
2008/98/EG über den Schutz der Umwelt durch das Strafrecht erfolgen. 
Weltweit 
  Die Entsorgung muss gemäß der örtlichen, staatlichen oder nationalen 
Gesetzgebung erfolgen. 
Allgemein 
  Bei dem Batterieelektrolyten handelt es sich um verdünnte 
Schwefelsäure, deren Konzentration vom Ladezustand der Batterien 










