Certifications 2
GS Yuasa Battery Europe Ltd. 
SICHERHEITSDATENBLATT 
In Übereinstimmung mit REACH Verordnung EC No. 453/2010 
Dokument: 
SDS 01 
Ausgabe Nr: 
16 
Ausstellungs 
datum: 
11/03/2019 
Seite: 
10 von 12 
Ausdruck unterliegt keinem Änderungsdienst und dient nur als Referenz.. 
abhängt. Diese ist vor der Entsorgung zu neutralisieren. Siehe 
ABSCHNITT 6 über Reinigungs- und Entsorgungshinweise 
13.3 
Gehäusematerial: 
  Entsorgen Sie das Produkt nicht in der Kanalisation, im Meer oder in 
Wasserläufen, um eine Nahrungsaufnahme durch Meerestiere und 
Vögel zu vermeiden. 
  Recycling wird empfohlen. 
  Eine Entsorgung durch kontrollierte Verbrennung oder Deponie in 
Übereinstimmung mit lokalen und landesspezifischen Gesetzgebungen 
und Regelungen ist akzeptabel. 
13.4 
Separatormaterial: 
  Stellt aufgrund von gefährlichen Inhaltsstoffen Sonderabfall dar. 
  Entsorgung in einer zugelassenen Deponie. Eine Entsorgung durch eine 
kontrollierte Deponie in Übereinstimmung mit lokalen und 
landesspezifischen Gesetzgebungen und Regelungen ist akzeptabel. 
ABSCHNITT 14: ANGABEN ZUM TRANSPORT 
Bestandteile 
14.1 
VRLA-Batterien 
Landtransport 
Landtransport (ADR / RID) 
  UN Nr.: UN2800 
  Klassifizierung ADR / RID: Klasse 8 
  Offizielle Benennung: BATTERIEN, NASS, AUSLAUFSICHER, 
elektrische Speicher 
  Verpackungsgruppe ADR: nicht zugeordnet 
  Tunnelcode: E 
  ADR / RID: Neue und ausgediente (gebrauchte) Batterien 
unterliegen nicht den Vorgaben des ADR / RID 
(Sonderbestimmung 598). 
Seetransport 
Seetransport (IMDG-Code) 
  UN Nr.: UN2800 
  Klassifikation: Klasse 8 
  Offizielle Benennung: BATTERIEN, NASS, AUSLAUFSICHER, 
elektrische Speicher 
  EmS: F-A, S-B  
Auslaufsichere Batterien entsprechen den Anforderungen der 
Sonderbestimmung 238 *Teile 1 & 2; sie unterliegen nicht den 
Vorgaben der IMDG-Codes und den Transportvorschriften für den 
Seetransport. 
Lufttransport 
Lufttransport (IATA-DGR) 
  UN Nr.: 2800 
  Klassifikation: Klasse 8 
  Offizielle Benennung: BATTERIEN, NASS, AUSLAUFSICHER, 
elektrische Speicher 
  Sonderbestimmung A48: Ein Verpackungstest wird als nicht 
notwendig erachtet. 
  Sonderbestimmung A67: Yuasa VRLA-Batterien entsprechen 
den Anforderungen der Verpackungsvorschrift 872. 
  Die Batterie muss so für die Beförderung präpariert werden, 
dass die folgenden Szenarien ausgeschlossen werden können: 
a)  Ein Kurzschluss der Batteriepole durch das Verpacken in 
einem festen, robusten Karton; UND/ODER  
b)  Die Batterie wurde mit einer Isolierabdeckung (aus ABS) 
versehen, die einen Kontakt mit den Batteriepolen verhindert. 
c)  Eine unbeabsichtigte Aktivierung wird dadurch verhindert. 
Der Schriftzug „NOT RESTRICTED” (nicht beschränkt) und die 
Nummer der Sonderbestimmung müssen auf allen 
Versanddokumenten angegeben werden. 
  Sonderbestimmung: A164: Die Batterie muss so für die 
Beförderung präpariert werden, dass die folgenden Szenarien 
ausgeschlossen werden können: 
a)  Ein Kurzschluss der Batteriepole durch das Verpacken in 
einem festen, robusten Karton; UND/ODER  
b)  Die Batterie wurde mit einer Isolierabdeckung (aus ABS) 
versehen, die einen Kontakt mit den Batteriepolen verhindert. 
c)  Eine unbeabsichtigte Aktivierung wird dadurch verhindert. 
ABSCHNITT 15: RECHTSVORSCHRIFTEN 
Bestandteile 
15.1 
VRLA-Batterien 
Erforderliche Kennzeichnung: 










