Installation Instructions
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Version 05/2014
Die Verbrennungsluft darf keine hohen Staubkonzentra-
tionen aufweisen.
Sie muss ferner frei von Halogenen (Chlor-, Fluorverbin-
dungen) sein. Eine übermässige Halogenbelastung der
Verbrennungsluft führt zu Korrosionsschäden.
Die maximal zulässige Halogenbelastung der Verbren-
nungsluft beträgt 5 ppm.
Halogenverbindungen finden sich u.a. in Sprühdosen, Ver-
dünnern, Reinigungs-, Entfettungs- und Lösungsmitteln.
Ferner besteht in der Nähe von chemischen Reinigungen,
Coiffeursalons, Schwimmbädern, Druckereien und im glei-
chen Raum aufgestellten Waschmaschinen der dringende
Verdacht auf Halogenemissionen.
Im Zweifelsfall muss die einwandfreie Qualität der Verbren-
nungsluft mittels einer externen Luftansaugung sicherge-
stellt werden.
Dabei ist auf minimale Druckverluste zu achten, da diese die
Leistung des Brenners beeinträchtigen können.
7.1 Brennstoffe
Pyronox LRPK Kessel sind auschliesslich ausgelegt für den
Betrieb mit Heizöl (max. 0,1 % S-Gehalt), Erdgas E/LL
sowie Flüssiggas P.
Der Einsatz anderer Brennstoffe ist nicht gestattet.
7.2 Verbrennungsluft
7. Allgemeine Betriebsbedingungen
Auf die Beschaffenheit des Füll- und Ergänzungswassers ist
zu achten. Schlechte Wasserqualität führt in Heizungsanla-
gen zu Schäden durch Steinbildung und Korrosion.
Mit entsprechend aufbereitetem Wasser können anderer-
seits die Lebensdauer, die Funktionssicherheit und die Wirt-
schaftlichkeit gesteigert werden.
7.3 Erforderliche Wasserqualität
Wasserbeschaffenheit Erstfüllung Nachfüllungen Anlagewasser
Gesamthärte < 5°fH < 1°fH < 5°fH
pH-Wert (20°C) – – 8,2 - 10,0
Phosphate (PO4) – – < 30 mg/l
Chloride (CI) – – < 30 mg/l
Sauerstoff (O
2
) – – < 0,1 mg/l
EL Leitfähigkeit < 200 μs/cm < 100 μs/cm < 200 μs/cm
Sulfate – – < 50 mg/l
Gelöstes Eisen – – < 0,50 mg/l
Im weiteren verweisen wir auf die Richtlinien SWKI BT 102-01.