Safety data sheet Article 10927901
Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr.
1907/2006 (REACH)
Druckdatum 30.06.2015
überarbeitet 30.06.2015 (D) Version 1.1
Pinsel Nahtdichter
Yachticon A. Nagel GmbH - Hans-Böckler-Ring 33 - D-22851 Norderstedt Seite 10/11
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1. Verfahren der Abfallbehandlung
Empfehlung für das Produkt
Es liegen keine einheitlichen Bestimmungen zur Entsorgung von Chemikalien bzw. Reststoffen in den
Mitgliedstaaten der EU vor. In Deutschland ist durch das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) das
Verwertungsgebot festgeschrieben.
Dementsprechend sind "Abfälle zur Verwertung" und "Abfälle zur Beseitigung" zu unterscheiden.
Besonderheiten - insbesonders bei der Anlieferung - werden darüber hinaus auch durch die Bundesländer
geregelt.
Empfehlung für die Verpackung
Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.
Kontaminierte Verpackungen sind optimal zu entleeren, sie können dann nach entsprechender Reinigung
einer Wiederverwendung zugeführt werden.
Nicht reinigungsfähige Verpackungen sind wie der Stoff zu entsorgen.
Allgemeine Hinweise
Die Zuordnung der Abfallschlüssel-Nr. ist entsprechend der EAK-Verordnung branchen- und
prozessspezifisch durchzuführen.
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
ADR/RID IMDG IATA-DGR
14.1. UN-Nummer
1993 1993 1993
14.2. Ordnungsgemäße
UN-Versandbezeichnung
ENTZÜNDBARER
FLÜSSIGER STOFF, N.
A.G.
(Lösungsmittelnaphtha
(Erdöl), leichte
aromatische)
FLAMMABLE LIQUID, N.O.
S. (Solvent naphtha
(petroleum), light arom.)
Flammable liquid, n.
o.s. (Solvent naphtha
(petroleum), light
arom.)
14.3.
Transportgefahrenklassen
3 3 3
14.4. Verpackungsgruppe
II II II
14.5. Umweltgefahren
Nein Nein Nein
14.6. Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
Es liegen keine Informationen vor.
14.7. Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß IBC-
Code
Es liegen keine Informationen vor.
Landtransport ADR/RID (GGVSEB)
Gefahrzettel 3
Tunnelbeschränkungscode D/E
Sondervorschriften 640D
Klassifizierungscode F1