Safety data sheet Article 20542908

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Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006 EG, Artikel 31
Druckdatum: 13.04.2016 überarbeitet am: 13.04.2016Version: 8.00
Handelsname:
NEVR-DULL
(Fortsetzung von Seite 3)
42.2.11
Informationen zur Entsorgung siehe Abschnitt 13.
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
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7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung:
Bei sachgemäßer Verwendung keine besonderen Maßnahmen erforderlich
Nur in gut gelüfteten Bereichen verwenden.
TRGS 401 - "Gefährdung durch Hautkontakt - Ermittlung, Beurteilung Maßnahmen" beachten.
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Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz:
Zündquellen fernhalten - nicht rauchen.
Die allgemeinen Regeln des betrieblichen Brandschutzes sind zu beachten.
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7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
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Lagerung
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Anforderung an Lagerräume und Behälter:
Dicht verschlossen an einem kühlen und trockenen Ort mit ausreichender Raumlüftung lagern.
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Zusammenlagerungshinweise:
Getrennt von Lebensmitteln lagern.
Getrennt von Futtermitteln lagern.
Bestimmungen der TRGS 510 beachten.
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Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen:
Vor Hitze (z. B. Dampfleitungen, Heizkörpern etc.), Flammen, anderen Zündquellen und direktem Sonnenlicht schützen.
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Lagerklasse:
4.1B: Entzündbare feste Gefahrstoffe
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Klassifizierung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV):
-
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7.3 Spezifische Endanwendungen:
Die Gebrauchsanweisung ist zu beachten!
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ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
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Zusätzliche Hinweise zur Gestaltung technischer Anlagen:
Keine weiteren Angaben. Siehe Abschnitt 7.
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8.1 Zu überwachende Parameter
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Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten:
64742-48-9 Naphtha (Erdöl), mit Wasserstoff behandelt, schwer
MAK (Deutschland) Langzeitwert: 300 mg/m³, 50 ml/m³
vgl. Abschn. Xc
1336-21-6 Ammoniak
AGW (Deutschland) Langzeitwert: 14 mg/m³, 20 ml/m³
2(I);DFG, EU, Y
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Zusätzliche Hinweise:
Bei den oben genannten Angaben (MAK -D-) handelt es sich um Empfehlungen, die sich aus der MAK- und BAT-Werte-Liste der
Deutschen Forschungsgemeinschaft in ihrer aktuellen Fassung ergeben. Da seit dem 1.1.2005 die Gefahrstoffverordnung
Arbeitsplatzgrenzwerte vorschreibt, haben diese Werte keine Rechtsgrundlage mehr.
Als Grundlage dienten die bei der Erstellung gültigen Listen.
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8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition
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Persönliche Schutzausrüstung
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Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen:
Die üblichen Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Chemikalien sind zu beachten.
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
Bei der Arbeit nicht essen und trinken.
Vorbeugender Hautschutz durch Hautschutzsalbe
Längeren und intensiven Hautkontakt vermeiden.
(Fortsetzung auf Seite 5)
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