Safety data sheet Article 20542908

Seite: 3/11
Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006 EG, Artikel 31
Druckdatum: 13.04.2016 überarbeitet am: 13.04.2016Version: 8.00
Handelsname:
NEVR-DULL
(Fortsetzung von Seite 2)
42.2.11
In allen Fällen dem Arzt das Sicherheitsdatenblatt, die Verpackung oder die Gebrauchsanleitung vorzeigen.
·
nach Einatmen:
Einatmen des Produktes unwahrscheinlich
Bei Beschwerden, die möglicherweise durch Dämpfe entstehen könnten, Frischluft und sicherheitshalber Arzt aufsuchen.
·
nach Hautkontakt:
Mit Wasser und Seife abwaschen.
Bei andauernder Hautreizung Arzt aufsuchen.
·
nach Augenkontakt:
Sollten Teile der getränkten Polierwatte ins Auge gelangen, wie bei Fremdkörpern üblich entfernen.
Augen bei geöffnetem Lidspalt mehrere Minuten mit fließendem Wasser spülen.
Bei anhaltenden Beschwerden Arzt aufsuchen.
·
nach Verschlucken:
Sofort ärztlichen Rat einholen und die Verpackung, das Etikett oder das Sicherheitsdatenblatt vorlegen.
Kein Erbrechen herbeiführen.
·
4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Lokale Reizerscheinungen
Nach Einatmen hoher Dampfkonzentrationen:
Benommenheit
Schläfrigkeit
·
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung:
Symptomatische Behandlung
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
·
5.1 Löschmittel
·
Geeignete Löschmittel:
CO2, Löschpulver oder Wassersprühstrahl. Größeren Brand mit Wassersprühstrahl oder alkoholbeständigem Schaum bekämpfen.
Feuerlöschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen.
·
Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel:
Keine Informationen verfügbar
·
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren:
Bei einem Brand kann freigesetzt werden:
Kohlenmonoxid (CO)
Kohlendioxid (CO
)
Organische Pyrolyseprodukte
·
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
·
Besondere Schutzausrüstung:
Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen.
·
Weitere Angaben:
Brandrückstände und kontaminiertes Löschwasser müssen entsprechend den behördlichen Vorschriften entsorgt werden.
Kontaminiertes Löschwasser getrennt sammeln. Darf nicht in die Kanalisation gelangen.
*
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
·
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren:
Für ausreichende Lüftung sorgen.
·
6.2 Umweltschutzmaßnahmen:
Die nachfolgenden Angaben beziehen sich auf den Austritt großer Mengen.
Nicht in die Kanalisation oder in Gewässer gelangen lassen.
Bei Eindringen in Gewässer oder Kanalisation zuständige Behörden benachrichtigen.
Nicht in den Untergrund/Erdreich gelangen lassen.
Bei Eindringen in den Boden zuständige Behörden benachrichtigen.
·
6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung:
Mechanisch aufnehmen.
In geeigneten Behältern der Rückgewinnung oder Entsorgung zuführen.
·
6.4 Verweis auf andere Abschnitte:
Informationen zur sicheren Handhabung siehe Abschnitt 7.
Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung siehe Abschnitt 8.
(Fortsetzung auf Seite 4)
DE