Safety data sheet Article 26550015
Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr.
1907/2006 (REACH)
Druckdatum 10.12.2018
überarbeitet 10.12.2018 (D) Version 1.0
Transparente Imprägnierung für Teak, Holz
und Kunstholz
Yachticon A. Nagel GmbH - Bürgermeister-Bombeck-Str. 1 - D-22851 Norderstedt Seite 10/12
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition)
Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
Erfahrungen aus der Praxis
Kann die Atemwege reizen.
Einatmen von Produktdämpfen kann zu Kopfschmerzen, Schläfrigkeit und Schwindelgefühlen führen.
Allgemeine Bemerkungen
Das Produkt ist mit der bei Chemikalien üblichen Vorsicht zu handhaben.
Weitere gefährliche Eigenschaften können nicht ausgeschlossen werden.
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
12.1. Toxizität
Es liegen keine Informationen vor.
12.2. Persistenz und Abbaubarkeit
Es liegen keine Informationen vor.
12.3. Bioakkumulationspotenzial
Es liegen keine Informationen vor.
12.4. Mobilität im Boden
Es liegen keine Informationen vor.
12.5. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Die Stoffe im Gemisch erfüllen nicht die PBT/vPvB Kriterien gemäß REACH, Anhang XIII.
12.6. Andere schädliche Wirkungen
Allgemeine Hinweise
Ökologische Daten liegen nicht vor.
Produkt darf nicht in Abwasser, Gewässer oder Erdreich gelangen.
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1. Verfahren der Abfallbehandlung
Empfehlung für das Produkt
Abfallcode Schweiz: 19 02 08 [S] Flüssige brennbare Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten.
Für Österreich muss die Schlüsselnummer gemäß ÖNORM S 2100 aufgrund der
Abfallverzeichnisverordnung BGBl. II Nr. 570/2003 (geltende Fassung) anhand der Verwendung des
Produktes und der Zusammensetzung des Abfalls als Gesamtheit ermittelt werden.
Österreich: Propanol (SN: 55362)
Es liegen keine einheitlichen Bestimmungen zur Entsorgung von Chemikalien bzw. Reststoffen in den
Mitgliedstaaten der EU vor. In Deutschland ist durch das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) das
Verwertungsgebot festgeschrieben.
Dementsprechend sind "Abfälle zur Verwertung" und "Abfälle zur Beseitigung" zu unterscheiden.
Besonderheiten - insbesonders bei der Anlieferung - werden darüber hinaus auch durch die Bundesländer
geregelt.
Empfehlung für die Verpackung
Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.