Safety data sheet Article 10927860

Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr.
1907/2006 (REACH)
Druckdatum 17.02.2016
überarbeitet 17.02.2016 (D) Version 1.1
Boot Wachs
Yachticon A. Nagel GmbH - Hans-Böckler-Ring 33 - D-22851 Norderstedt Seite 5/11
! ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Hinweise zum sicheren Umgang
Für gute Raumbelüftung sorgen, gegebenenfalls Absaugung am Arbeitsplatz.
Schlag, Reibung und elektrostatische Aufladung vermeiden; Zündgefahr !
Allgemeine Schutzmaßnahmen
Dämpfe nicht einatmen.
Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.
Hygienemaßnahmen
Nach der Arbeit für gründliche Hautreinigung und Hautpflege sorgen.
Bei der Arbeit nicht rauchen, essen oder trinken.
Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen.
In gut belüfteten Räumen arbeiten.
Von Nahrungsmitteln und Getränken fernhalten.
Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen.
Vorbeugender Hautschutz durch Hautschutzsalbe.
Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz
Von Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen.
Im entleerten Gebinde können sich zündfähige Gemische bilden.
Bildung explosiver Gasgemische mit Luft.
Schlag, Reibung und elektrostatische Aufladung vermeiden.
Offene Flammen, Funken, andere Zündquellen und Sonneneinstrahlung vermeiden.
7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Anforderung an Lagerräume und Behälter
In Originalverpackung dicht geschlossen halten.
Zusammenlagerungshinweise
Nicht zusammen mit Lebensmitteln lagern.
Nicht zusammen mit Oxidationsmitteln lagern.
Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen
Behälter dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren.
Von Zündquellen fernhalten - nicht rauchen.
Vor Hitze und direkter Sonneneinstrahlung schützen.
Lagerklasse
3
Brandklasse
B
7.3. Spezifische Endanwendungen
Es liegen keine Informationen vor.
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
8.1. Zu überwachende Parameter
Es liegen keine Informationen vor.
8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition
Atemschutz
Atemschutz bei ungenügender Absaugung oder längerer Einwirkung.
Kurzzeitig Filtergerät, Filter A
Bei ausreichender Raumbelüftung nicht notwendig.