Safety Data Sheet Article 25370283

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Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
Druckdatum: 07.03.2017 überarbeitet am: 28.09.2015V - 3
Handelsname: YACHTCARE Refinish Polierpaste Grob
(Fortsetzung von Seite 1)
44.1.6
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Zusätzliche Angaben:
Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage erhältlich.
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2.3 Sonstige Gefahren
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Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
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PBT:
Nicht anwendbar.
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vPvB:
Nicht anwendbar.
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ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
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3.2 Chemische Charakterisierung: Gemische
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Beschreibung:
Gemisch aus nachfolgend angeführten Stoffen mit ungefährlichen Beimengungen.
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Gefährliche Inhaltsstoffe:
EG-Nummer: 918-317-6
Reg.nr.: 01-2119474196-32
Kohlenwasserstoffe, C10-C13, Isoalkane, cyclische, <2%
Aromatengehalt
Asp. Tox. 1, H304
10-<20%
EG-Nummer: 918-481-9
Reg.nr.: 01-2119457273-39
Kohlenwasserstoffe, C10-C13, n-Alkane, Isoalkane, Cycloalkane,
<2% Aromatengehalt
Asp. Tox. 1, H304
10-<20%
CAS: 9004-82-4 Natriumlaurylethersulfat ,ethoxyliert
Skin Irrit. 2, H315; Eye Irrit. 2, H319
3,0-<10%
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Zusätzliche Hinweise:
Der Wortlaut der angeführten Gefahrenhinweise ist dem Abschnitt 16 zu entnehmen.
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
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4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
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Allgemeine Hinweise:
Betroffenen aus dem Gefahrenbereich bringen und hinlegen.
Mit Produkt verunreinigte Kleidungsstücke unverzüglich entfernen.
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Nach Einatmen:
Frischluftzufuhr, gegebenenfalls Atemspende, Wärme. Bei anhaltenden Beschwerden Arzt konsultieren.
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Nach Hautkontakt:
Sofort mit Wasser und Seife abwaschen und gut nachspülen.
Bei andauernder Hautreizung Arzt aufsuchen.
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Nach Augenkontakt:
Augen bei geöffnetem Lidspalt mehrere Minuten unter fließendem Wasser abspülen und Arzt konsultieren.
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Nach Verschlucken:
Kein Erbrechen herbeiführen, sofort Arzthilfe zuziehen.
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4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
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4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
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5.1 Löschmittel
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Geeignete Löschmittel:
CO2, Löschpulver oder Wassersprühstrahl. Größeren Brand mit Wassersprühstrahl oder alkoholbeständigem
Schaum bekämpfen.
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Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel:
Wasser im Vollstrahl
(Fortsetzung auf Seite 3)
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