Safety data sheet Article 22277428
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Sicherhe itsdatenblatt
gem äß 1907 /2006/EG, Artikel 31
Druckdatum: 27.05.2 014 überarbeitet am: 07.10.2013V - 1
Handelsname: YACHTCARE EPOXY BASE FILLER (A-Komponente)
(Fortsetzung von Seite 3)
38.0.32
· Nach Hautkontakt:
Sofort mit Wasser u nd Seife abwaschen und gut nachspülen.
Bei andauernder Hautreizung Arzt aufsuchen.
· Nach Augenkontakt:
Augen bei geöffnetem Lidspalt mehrere Minuten u nter fließend em Wasser abspülen und Arzt konsultieren.
· Nach Verschlucken:
Kein E rbrechen herbeiführen, sofort Arzthilfe zuziehen.
Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken.
· 4.2 Wichtigste ak ute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Keine weiteren relevanten Informationen verfügba r.
· 4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Keine weiteren relevanten Informationen verfügba r.
5 Maßnahmen zur Brandbekämpfung
· 5.1 Löschmittel
· Geeignete Löschmittel:
CO2, Löschpulver oder Wassersprühstrahl. Größeren Brand mit Wassersprühstrahl bekämpfen.
· Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel:
Wasser im Vollstrahl
· 5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Beim Erhitzen oder im Brandfalle Bildung giftiger Gase.
Kohlenmonoxid und Kohlendioxid
· 5.3 Hinweise für die Brandbekämp fung
· Besondere Schutzausrüstung:
Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen.
Vollschutzanzug tragen.
Explosions- und Brandgase nicht einatmen.
· Weitere Angaben
Gefährdete Behälter mit Wassersprühstrahl kühlen.
Kontaminiertes Löschwasser getrennt sammeln, d arf nicht in die Kanalisation gelangen.
B randrückstände und kontaminiertes Löschwasser müssen entsprechend den beh ördlichen Vorschriften
entsorgt werden.
6 Maßnahmen bei unbeabsicht igter Freisetzung
· 6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausr üs tungen und in N otfällen anzuwendende
Verfahren
Schutzausrüstung tragen. Ungeschützte Personen fernhalten.
Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.
Für ausreichende Lüftung sorgen.
Gase/Dämpfe/Aerosole nicht eina tmen.
Zündquellen fernhalten.
· 6.2 Umweltschutzmaßnahmen:
Nicht in d en Untergrund/Erdreich gelangen lassen.
Nicht in d ie Kanalisation/Oberflächenwasser/Grundwasser gela ngen lassen.
Bei Eindringen in Gewässer oder Kanalisation zuständige Behörden benachrichtigen.
· 6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung:
Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder, Sägemehl) aufnehmen.
· 6.4 Verweis auf andere Abschnitte
Informationen zur sicheren Handhabung siehe Abschn itt 7.
Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung siehe Abschnitt 8.
(Fortsetzung auf Seit e 5)
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