Safety Data Sheet

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Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
Druckdatum: 01.11.2017 überarbeitet am: 01.11.2017V - 1
Handelsname: YACHTCARE ANTIFOULING SP black
(Fortsetzung von Seite 3)
46.0
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Nach Einatmen:
Frischluftzufuhr, gegebenenfalls Atemspende, Wärme. Bei anhaltenden Beschwerden Arzt konsultieren.
Bei Bewußtlosigkeit Lagerung und Transport in stabiler Seitenlage.
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Nach Hautkontakt:
Sofort mit Wasser und Seife abwaschen und gut nachspülen.
Vorbeugender Hautschutz durch Hautschutzsalbe.
Bei andauernder Hautreizung Arzt aufsuchen.
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Nach Augenkontakt:
Augen bei geöffnetem Lidspalt mehrere Minuten unter fließendem Wasser abspülen und Arzt konsultieren.
Sofort Arzt hinzuziehen.
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Nach Verschlucken:
Kein Erbrechen herbeiführen, sofort Arzthilfe zuziehen.
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4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
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4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
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5.1 Löschmittel
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Geeignete Löschmittel:
CO2, Löschpulver oder Wassersprühstrahl. Größeren Brand mit Wassersprühstrahl oder alkoholbeständigem
Schaum bekämpfen.
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Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel:
Wasser im Vollstrahl
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5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Beim Erhitzen oder im Brandfalle Bildung giftiger Gase möglich.
Kohlenmonoxid und Kohlendioxid
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5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
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Besondere Schutzausrüstung:
Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen.
Vollschutzanzug tragen.
Explosions- und Brandgase nicht einatmen.
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Weitere Angaben
Gefährdete Behälter mit Wassersprühstrahl kühlen.
Kontaminiertes Löschwasser getrennt sammeln, darf nicht in die Kanalisation gelangen.
Brandrückstände und kontaminiertes Löschwasser müssen entsprechend den behördlichen Vorschriften
entsorgt werden.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
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6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende
Verfahren
Schutzausrüstung tragen. Ungeschützte Personen fernhalten.
Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.
Gase/Dämpfe/Aerosole nicht einatmen.
Für ausreichende Lüftung sorgen.
Zündquellen fernhalten.
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6.2 Umweltschutzmaßnahmen:
Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
Bei Eindringen in Gewässer oder Kanalisation zuständige Behörden benachrichtigen.
Nicht in die Kanalisation/Oberflächenwasser/Grundwasser gelangen lassen.
(Fortsetzung auf Seite 5)
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