Safety data sheet

Seite: 5/6
Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
Druckdatum: 27.05.2010 überarbeitet am: 27.05.2010
Handelsname:
Xavax Reiniger für Milchschaumbrühvorrichtungen (500 ml)
(Fortsetzung von Seite 4)
DR
Ein Eintrag in die Umwelt ist zu vermeiden.
Das in dieser Zubereitung enthaltene Tensid erfüllt (Die in dieser Zubereitung enthaltenen Tenside erllen) die
Bedingungen der biologischen Abbaubarkeit wie sie in der Verordnung (EG) Nr. 648/2004 über Detergenzien festgelegt
sind. Unterlagen, die dies bestätigen, werden für die zuständigen Behörden der Mitgliedsstaaten bereit gehalten und nur
diesen entweder auf ihre direkte oder auf Bitte eines Detergentienherstellers hin zur Verfügung gestellt.
13 Hinweise zur Entsorgung
·
Produkt:
·
Empfehlung:
Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.
·
Ungereinigte Verpackungen:
·
Empfehlung:
Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.
·
Empfohlenes Reinigungsmittel:
Wasser
Siehe Kapitel 6.
14 Angaben zum Transport
·
Landtransport ADR/RID und GGVS/GGVE (grenzüberschreitend/Inland):
·
ADR/RID-GGVS/E Klasse:
-
·
Seeschiffstransport IMDG/GGVSee:
·
IMDG/GGVSee-Klasse:
-
·
Marine pollutant:
Nein
·
Lufttransport ICAO-TI und IATA-DGR:
·
ICAO/IATA-Klasse:
-
·
Transport/weitere Angaben:
Kein Gefahrgut nach obigen Verordnungen.
*
15 Österreichische und EU-Vorschriften
·
Kennzeichnung nach EWG-Richtlinien:
·
Kennbuchstabe und Gefahrenbezeichnung des Produktes:
Xi Reizend
·
R-Sätze:
36/38 Reizt die Augen und die Haut.
·
S-Sätze:
2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
46 Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen.
24/25 Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.
26 Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren.
28 Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Wasser
35 Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden.
·
Empfehlung für zusätzliche Kennzeichnung:
Hinweise des Geräteherstellers beachten.
Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.
·
Nationale Vorschriften:
·
Hinweise zur Beschäftigungsbeschränkung:
Beschäftigungsbeschränkungen beachten.
·
Klassifizierung nach VbF:
entfällt
(Fortsetzung auf Seite 6)
A