Safety data sheet

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Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
Druckdatum: 27.05.2010 überarbeitet am: 27.05.2010
Handelsname:
Xavax Reiniger für Milchschaumbrühvorrichtungen (500 ml)
(Fortsetzung von Seite 1)
DR
Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken.
5 Maßnahmen zur Brandbekämpfung
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Geeignete Löschmittel:
Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
Feuerlöschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen.
CO2, schpulver oder Wassersphstrahl. Größeren Brand mit Wassersprühstrahl oder alkoholbesndigem Schaum
bekämpfen.
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Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel:
Wasser im Vollstrahl
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Besondere Gefährdung durch den Stoff, seine Verbrennungsprodukte oder entstehende Gase:
Bei einem Brand kann freigesetzt werden:
Kohlenmonoxid und Kohlendioxid
Phosphoroxide (z.B. P2O5)
Schwefeloxide (SOx)
Stickoxide (NOx)
Ammoniak
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Besondere Schutzausrüstung:
Explosions- und Brandgase nicht einatmen.
Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen.
Feuerlöschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen.
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Weitere Angaben
Brandrückstände und kontaminiertes Löschwasser müssen entsprechend den behördlichen Vorschriften entsorgt werden.
6 Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
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Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen:
Schutzausrüstung tragen. Ungeschützte Personen fernhalten.
Für ausreichende Lüftung sorgen.
Besondere Rutschgefahr durch ausgelaufenes/verschüttetes Produkt.
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Umweltschutzmaßnahmen:
Nicht in den Untergrund/Erdreich gelangen lassen.
Nicht in die Kanalisation/Oberflächenwasser/Grundwasser gelangen lassen.
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Verfahren zur Reinigung/Aufnahme:
Wasser
Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder, Sägemehl) aufnehmen.
Mechanisch aufnehmen.
Für ausreichende Lüftung sorgen.
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Zusätzliche Hinweise:
Informationen zur sicheren Handhabung siehe Kapitel 7.
Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung siehe Kapitel 8.
Informationen zur Entsorgung siehe Kapitel 13.
7 Handhabung und Lagerung
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Handhabung:
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Hinweise zum sicheren Umgang:
Bei sachgemäßer Verwendung keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung siehe Kapitel 8.
Gase/Dämpfe/Aerosole nicht einatmen.
Für ausreichende Lüftung sorgen.
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Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz:
Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
Siehe Kapitel 5.
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Lagerung:
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Anforderung an Lagerräume und Behälter:
Nur im Originalgebinde aufbewahren.
Lagerung bzw. Zusammenlagerung gemäß den örtlichen Vorschriften.
(Fortsetzung auf Seite 3)
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