Security Datasheet

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Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
Druckdatum: 23.01.2023 überarbeitet am: 19.01.2023Version 3 (ersetzt Version 2)
Handelsname:
KCl-50
(Fortsetzung von Seite 2)
56.0.3
Gase/Dämpfe/Aerosole nicht einatmen.
Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.
Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen.
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Atemschutz
Nicht erforderlich.
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Handschutz
Schutzhandschuhe empfohlen bei häufigem oder länger andauerndem Hautkontakt.
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Handschuhmaterial:
Nitrilkautschuk
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Augen-/Gesichtsschutz
Schutzbrille
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Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition
Wassergefährdungsklasse 1 (Selbsteinstufung): schwach wassergefährdend
Nicht unverdünnt bzw. in größeren Mengen in das Grundwasser, in Gewässer oder in die Kanalisation gelangen lassen.
ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
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9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
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Allgemeine Angaben
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Aggregatzustand
Flüssig
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Farbe
Farblos
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Geruch:
Geruchlos
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Schmelzpunkt/Gefrierpunkt:
Nicht bestimmt.
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Siedepunkt oder Siedebeginn und Siedebereich
100 °C
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Entzündbarkeit
Der Stoff ist nicht entzündlich.
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Untere und obere Explosionsgrenze
Untere:
Nicht bestimmt.
Obere:
Nicht bestimmt.
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Flammpunkt:
Nicht anwendbar.
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pH-Wert bei 20 °C:
6,2
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Viskosität:
·
Kinematische Viskosität
Nicht bestimmt.
Dynamisch:
Nicht bestimmt.
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Löslichkeit
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Wasser:
Vollständig mischbar.
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Dampfdruck bei 20 °C:
23 hPa
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Dichte und/oder relative Dichte
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Dichte bei 20 °C:
1,13 g/cm³
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9.2 Sonstige Angaben
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Wichtige Angaben zum Gesundheits- und Umweltschutz
sowie zur Sicherheit
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Zündtemperatur
Das Produkt ist nicht selbstentzündlich.
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Explosive Eigenschaften:
Das Produkt ist nicht explosionsgefährlich.
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Angaben über physikalische Gefahrenklassen
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Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit
Explosivstoff
entfällt
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Entzündbare Gase
entfällt
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Aerosole
entfällt
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Oxidierende Gase
entfällt
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Gase unter Druck
entfällt
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Entzündbare Flüssigkeiten
entfällt
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Entzündbare Feststoffe
entfällt
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Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische
entfällt
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Pyrophore Flüssigkeiten
entfällt
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Pyrophore Feststoffe
entfällt
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Selbsterhitzungsfähige Stoffe und Gemische
entfällt
(Fortsetzung auf Seite 4)
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