Security Datasheet

LH Rasendünger START 18+20+10
Sicherheitsdatenblatt
entspricht der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) einschließlich Änderungsverordnung (EU) 2020/878
28.02.2022 (Überarbeitungsdatum)
DE - de
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3.2. Gemische
Dieses Gemisch enthält keine anzeigepflichtigen Substanzen gemäß den Kriterien aus 3.2 des Anhangs II der REACH-Verordnung
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Erste-Hilfe-Maßnahmen allgemein
In allen Zweifelsfällen oder bei anhaltendenden Symptomen, Arzt aufsuchen.
Erste-Hilfe-Maßnahmen nach Einatmen
Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen.
Erste-Hilfe-Maßnahmen nach Hautkontakt
Haut mit viel Wasser abwaschen.
Erste-Hilfe-Maßnahmen nach Augenkontakt
Augen vorsorglich mit Wasser ausspülen.
Erste-Hilfe-Maßnahmen nach Verschlucken
Bei Unwohlsein Giftinformationszentrum oder Arzt anrufen.
4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Keine weiteren Informationen verfügbar
4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Symptomatisch behandeln.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1. schmittel
Geeignete Löschmittel
Wassersprühstrahl. Trockenlöschpulver. Schaum.
Ungeeignete Löschmittel
Wasser im Vollstrahl.
5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Gefährliche Zerfallsprodukte im Brandfall
Mögliche Freisetzung giftiger Rauchgase. Stickoxide. Ammoniak. Schwefeloxide.
Kohlenmonoxid. Kohlendioxid.
5.3. Hinweiser die Brandbekämpfung
Schutz bei der Brandbekämpfung
Nicht versuchen ohne geeignete Schutzausrüstung tätig zu werden. Umgebungsluft-
unabhängiges Atemschutzgerät. Vollständige Schutzkleidung.
Sonstige Angaben
Löschwasser nicht in die Kanalisation oder Wasserläufe gelangen lassen. Entsorgung muss
gemäß den behördlichen Vorschriften erfolgen.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
6.1.1. Nicht für Notfälle geschultes Personal
Notfallmaßnahmen
Verunreinigten Bereich ften.
6.1.2. Einsatzkfte
Schutzausrüstung
Nicht versuchen ohne geeignete Schutzausrüstung tätig zu werden. Weitere Angaben:
siehe Abschnitt 8 "Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche
Schutzausrüstung".
6.2. Umweltschutzmaßnahmen
Eindringen in Kanalisation und öffentliche Gewässer verhindern.
6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Reinigungsverfahren
Mechanisch aufnehmen (aufwischen, aufkehren) und in geeigneten Behältern zur
Entsorgung sammeln.
Sonstige Angaben
Entsorgung muss gemäß den behördlichen Vorschriften erfolgen.