Operation Manual
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Betriebsanleitung WMF 900
Richtlinien
Zur Sicherstellung der Betriebssicherheit
Ihrer Kaffeemaschine ist u.a. die
regelmäßige Überprüfung der
Sicherheitsventile und der Druckbehälter
erforderlich. Diese Maßnahmen
werden im Rahmen der Wartung durch
den WMFService oder durch von
WMFautorisiertes Servicepersonal
durchgeführt.
Die Maschinenreinigung darf nur
mit den von WMFvorgesehenen
WMFSpezial-Reinigungsmitteln für
die Kaffeemaschine (Tabletten) und
für das Milchsystem (Flüssigreiniger)
durchgeführt werden.
Die Maschinenentkalkung darf nur
mit dem von WMFvorgesehenen
WMFSpezial-Entkalkungsmittel
durchgeführt werden.
Die Herstellervorgaben zu
Wartungszyklen und Wartungshäufigkeit
(
w Wartung) sind zu beachten.
Gültig für gewerbliche Verwendung
10.3 Richtlinien
Das Gerät erfüllt die Anforderungen des
Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände-
und Futtermittelgesetzbuch (LFGB),
der Bedarfsgegenständeverordnung
(BedGgstV), der Verordnung (EU) Nr.
10 / 2011, sowie der Verordnung (EU) Nr.
1935 / 2004in ihren jeweils aktuellen
Fassungen.
Bei Zweck bestimmter Verwendung stellt
das Gerät keine Gesundheitsgefahr oder
sonstige unvertretbare Gefahr dar.
Die eingesetzten Materialien
und Rohstoffe entsprechen der
Bedarfsgegenständeverordnung, sowie
der Verordnung (EU) Nr. 10 / 2011.
Das Gerät erfüllt die Anforderungen
aller einschlägigen Bestimmungen der
Richtlinien M D (MR) 20 06
/ 4
2
/ E
C (EG),
Direc tive (Richtlinie) 20 04
/ 1
08
/ E
C (EG),
Direc tive (Richtlinie) 20 02 / 95 / EC (ROHS),
Direc tive (Richtlinie) 20 02
/ 9
6
/ E
C (WEE E).
Die Konformitätserklärung ist dem
Gerät beigelegt. Das Gerät trägt das
CE-Zeichen.
Bei nicht mit der WMFabgestimmten
Änderungen des Geräts verliert diese
Erklärung ihre Gültigkeit.
Für Länder außerhalb der EU gelten
die jeweils gültigen nationalen
Bestimmungen.
Das Gerät unterliegt der Elektronik-
Schrot t verordnung (WEEE
/ EU
-Richtlinie)
und darf nicht über den Hausmüll
entsorgt werden.
Zur Entsorgung wenden Sie sich
an den WMFService.
Die Rückverfolgbarkeit gemäß
Verordnung (EG) Nr. 1935
/ 20
04sowie
die Herstellung nach Guter
Herstellungspraxis im Sinne der
Verordnung (EG) Nr. 2023 / 2006wird von
uns sichergestellt und gewährleistet.










