Operation Manual

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Betriebsanleitung WMF 900
Richtlinien
Zur Sicherstellung der Betriebssicherheit
Ihrer Kaffeemaschine ist u.a. die
regelmäßige Überprüfung der
Sicherheitsventile und der Druckbehälter
erforderlich. Diese Maßnahmen
werden im Rahmen der Wartung durch
den WMFService oder durch von
WMFautorisiertes Servicepersonal
durchgeführt.
Die Maschinenreinigung darf nur
mit den von WMFvorgesehenen
WMFSpezial-Reinigungsmitteln für
die Kaffeemaschine (Tabletten) und
für das Milchsystem (Flüssigreiniger)
durchgeführt werden.
Die Maschinenentkalkung darf nur
mit dem von WMFvorgesehenen
WMFSpezial-Entkalkungsmittel
durchgeführt werden.
Die Herstellervorgaben zu
Wartungszyklen und Wartungshäufigkeit
(
w Wartung) sind zu beachten.
Gültig für gewerbliche Verwendung
10.3 Richtlinien
Das Gerät erfüllt die Anforderungen des
Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände-
und Futtermittelgesetzbuch (LFGB),
der Bedarfsgegenständeverordnung
(BedGgstV), der Verordnung (EU) Nr.
10 / 2011, sowie der Verordnung (EU) Nr.
1935 / 2004in ihren jeweils aktuellen
Fassungen.
Bei Zweck bestimmter Verwendung stellt
das Gerät keine Gesundheitsgefahr oder
sonstige unvertretbare Gefahr dar.
Die eingesetzten Materialien
und Rohstoffe entsprechen der
Bedarfsgegenständeverordnung, sowie
der Verordnung (EU) Nr. 10 / 2011.
Das Gerät erfüllt die Anforderungen
aller einschlägigen Bestimmungen der
Richtlinien M D (MR) 20 06
/ 4
2
/ E
C (EG),
Direc tive (Richtlinie) 20 04
/ 1
08
/ E
C (EG),
Direc tive (Richtlinie) 20 02 / 95 / EC (ROHS),
Direc tive (Richtlinie) 20 02
/ 9
6
/ E
C (WEE E).
Die Konformitätserklärung ist dem
Gerät beigelegt. Das Gerät trägt das
CE-Zeichen.
Bei nicht mit der WMFabgestimmten
Änderungen des Geräts verliert diese
Erklärung ihre Gültigkeit.
Für Länder außerhalb der EU gelten
die jeweils gültigen nationalen
Bestimmungen.
Das Gerät unterliegt der Elektronik-
Schrot t verordnung (WEEE
/ EU
-Richtlinie)
und darf nicht über den Hausmüll
entsorgt werden.
Zur Entsorgung wenden Sie sich
an den WMFService.
Die Rückverfolgbarkeit gemäß
Verordnung (EG) Nr. 1935
/ 20
04sowie
die Herstellung nach Guter
Herstellungspraxis im Sinne der
Verordnung (EG) Nr. 2023 / 2006wird von
uns sichergestellt und gewährleistet.