Safety data sheet

Sicherheitsdatenblatt gemäß EU-Verordnung 453/2010 Seite 6 von 6
Ausstellungsdatum : 04.08.2014 / Ersatz für Erstversion vom 04.02.2014 / Veränderung: mit * gekennzeichnet
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1
Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den
Stoff oder das Gemisch
15.1.1
Beschäftigungsbeschränkung nach MuSchG / JArbSchG beachten : Ja.
15.1.2
Aufbewahrungspflicht nach § 8 (6) GefStoffV beachten : Ja.
15.1.3
Störfallverordnung beachten : Nein.
15.1.4
Technische Anleitung Luft :
Klasse Ziffer
A
nteil m%
n.a.
15.1.5
Wassergefährdungsklasse : 1 ; Einstufung nach VwVwS
15.1.6
Lagerklasse : 12
15.1.7
Regelungsbereich der TRGS 510 beachten : Nein.
15.1.8
Regelungsbereich der TRG 300 beachten : Nein.
15.1.9
Regelungsbereich des WRMG beachten : Ja.
15.1.10
Sonstige zu beachtende Vorschriften :
DetV
Schweiz: VOC frei
15.2
Stoffsicherheitsbeurteilung : Keine.
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
R / H - Sätze aus Kapitel 3
R 36/38: Reizt die Augen und die Haut.
R 52/53: Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
H 315: Verursacht Hautreizungen.
H 319: Verursacht schwere Augenreizung.
H 412: Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Dieses Datenblatt wurde gemäß EU-Verordnung 453/2010 und Bekanntmachung 220 erstellt.
Die Angaben basieren auf dem Stand der Kenntnisse und Erfahrungen am Ausstellungsdatum, sie haben nicht die
Bedeutung von Eigenschaftszusicherungen. Sie dürfen weder geändert, noch auf andere Produkte übertragen werden.
Vervielfältigung im unveränderten Zustand ist erlaubt.
Legende:
n.v. = nicht vorhanden
n.a. = nicht anwendbar