Safety data sheet

Sicherheitsdatenblatt gemäß EU-Verordnung 453/2010 Seite 2 von 6
Ausstellungsdatum : 04.08.2014 / Ersatz für Erstversion vom 04.02.2014 / Veränderung: mit * gekennzeichnet
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
3.1
Stoffe
Gefährliche Inhaltstoffe :
3.2
Gemische
Chemische Charakterisierung :
Sulfamidsäure, wässrige Lösung mit Additiven
Gefährliche Inhaltstoffe :
CAS- Nr. Index - Nr. EG - Nr. Bezeichnung m% - Bereich Symbol R / H - Sätze
5329-14-6 016-026-00-0 226-218-8 Sulfamidsäure 1 - 10% Xi
GHS07
R 36/38-52/53
H319 H315 H412
Für den ganzen Wortlaut der R-/H-Sätze in diesem Abschnitt, siehe unter Abschnitt 16.
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1
Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1.1
Nach Einatmen :
Nach Einatmen der Brandgase oder Zersetzungsprodukte im Unglücksfall an die frische Luft gehen.
4.1.2
Nach Hautkontakt :
Mit Wasser abspülen. Bei anhaltenden Beschwerden einen Arzt aufsuchen.
4.1.3
Nach Augenkontakt :
Nach Augenkontakt, Kontaktlinsen entfernen. Sofort mit viel Wasser mindestens 15 Minuten lang ausspülen,
auch unter den Augenlidern. Bei anhaltender Augenreizung einen Facharzt aufsuchen.
4.1.4
Nach Verschlucken :
Mund mit Wasser ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken. Kein Erbrechen herbeiführen.
Sofort Arzt hinzuziehen. Dem behandelnden Arzt dieses Sicherheitsdatenblatt vorzeigen.
4.2
Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Verschlucken führt zu Reizungen der oberen Atemwege und zu gastrointestinalen Störungen.
4.3
Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Symptomatische Behandlung.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1
Löschmittel
5.1.1
Geeignete Löschmittel :
Trockenlöschmittel, CO
2
, Sprühwasser oder "Alkohol"-Schaum verwenden.
5.1.2
Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel :
Keine.
5.2
Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Im Brandfall kann freigesetzt werden:
Kohlenstoffoxide, Stickoxide (NO
x
), Schwefeloxide, Phosphoroxide, Ammoniak
5.3
Hinweise für die Brandbekämpfung
5.3.1
Besondere Schutzausrüstung :
Umluftunabhängiges Atemschutzgerät anlegen. Dicht schließender Chemieschutzanzug.
5.3.2
Zusätzliche Hinweise :
Brandrückstände und kontaminiertes Löschwasser müssen entsprechend den örtlichen behördlichen
Vorschriften entsorgt werden.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1
Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende
Verfahren
Siehe Kapitel 8.2.2
Verunreinigte Flächen werden äußerst rutschig.
6.2
Umweltschutzmaßnahmen
Nicht in Oberflächengewässer oder Kanalisation gelangen lassen. Verunreinigung des Grundwassers durch
das Material vermeiden. Wenn größere Mengen verschütteten Materials nicht eingedämmt werden können,
sollen die lokalen Behörden benachrichtigt werden.
6.3
Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Flächenmäßige Ausdehnung verhindern (z.B. durch Eindämmen oder Ölsperren).
Mit flüssigkeitsbindendem Material aufnehmen (z.B. Sand, Universalbindemittel, Sägemehl).
Verschüttetes Material aufkehren oder aufsaugen und in geeigneten Behälter zur Entsorgung geben.
6.4
Verweis auf andere Abschnitte
Keine.