Safety data sheet Article 20283906
Änderungsdatum: 12.01.2016 Änderung: 6 Ersetzt Datum: 07.08.2015
WINSOR & NEWTON OX GALL LIQUID / FIEL DE BOEUF
Sodium Cholate 1-5%
CAS-Nummer: 361-09-1
Klassifizierung
Skin Irrit. 2 - H315
Eye Irrit. 2 - H319
Der vollständige Text aller R-Sätze und Gefahrenhinweise befindet sich in Abschnitt 16.
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Information Im Zweifelsfall sofort ärztliche Hilfe einholen. Zeigen Sie dieses Sicherheitsdatenblatt dem
medizinischen Personal.
Einatmen Keine besonderen Empfehlungen. Wenn Hustenreiz oder Husten andauern, wie folgt
vorgehen: Betroffene Person an die frische Luft bringen und warm und ruhig in eine Position
bringen, die das Atmen erleichtert. Eng anliegende Kleidung wie Kragen, Krawatte oder
Gürtel lösen. Ärztliche Hilfe ist zu suchen, wenn Beschwerden andauern.
Verschlucken Keine besonderen Empfehlungen. Wenn Hustenreiz oder Husten andauern, wie folgt
vorgehen: Mund ausspülen. Ärztliche Hilfe ist zu suchen, wenn Beschwerden andauern.
Hautkontakt Keine besonderen Empfehlungen. Mit Wasser spülen. Ärztliche Hilfe ist zu suchen, wenn
Beschwerden andauern.
Augenkontakt Mit Wasser spülen. Ärztliche Hilfe ist zu suchen, wenn Beschwerden andauern.
Schutzmaßnahmen für
Ersthelfer
Verwenden Sie Schutzausrüstung, die für die Umgebung geeignet ist.
4.2. Wichtigste akute oder verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Allgemeine Information Die Schwere der beschriebenen Symptome variiert abhängig von der Konzentration und der
Dauer der Einwirkung.
Einatmen Keine spezifischen Symptome bekannt. Spray/Sprühnebel können die Atemwege reizen.
Verschlucken Keine spezifischen Symptome bekannt. Kann bei Verschlucken zu Beschwerden führen.
Hautkontakt Keine spezifischen Symptome bekannt. Kann zu Unwohlsein führen.
Augenkontakt Keine spezifischen Symptome bekannt. Kann schwach augenreizend sein.
4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Anmerkungen für den Arzt Symptomatisch behandeln.
Besondere
Behandlungsmethoden
Keine besondere Behandlung erforderlich.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1. Löschmittel
Geeignete Löschmittel Das Produkt ist nicht entzündlich. Löschen mit alkoholbeständigem Schaum, Kohlendioxid,
Pulverlöscher oder Wassernebel. Das Feuerlöschmittel muss zur Bekämpfung des
Umgebungsfeuers geeignet sein.
Ungeeignete Löschmittel Nicht als Löschmittel Wasserstrahl verwenden, da hierdurch das Feuer verbreitert wird.
5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
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