Operation Manual
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02. Felgen in Verbindung mit Felgenbremsen
Durch das Zusammenwirken von Felgenbremse und Felge ist nicht nur der 
Bremsbelag, sondern auch die Felge einem funktionsbedingten Verschleiß 
ausgesetzt. Aus diesem Grund sollte die Felge in regelmäßigen Abständen 
auf ihren Verschleißzustand überprüft werden. Das Auftreten von feinen Ris-
sen oder die Verformung der Felgenhörner bei Erhöhung des Luftdrucks 
deuten auf erhöhten Verschleiß hin. Felgen mit Verschleißindikatoren er-
möglichen es, den Verschleißzustand der Felge einfach festzustellen. Siehe 
Kapitel „Bremsanlage“.
03. Bremsbeläge
Die Bremsbeläge bei Felgen-, Trommel- und Scheibenbremsen unterliegen 
funktionsbedingt einem Verschleiß. Dieser ist von der Nutzung des Fahrra-
des abhängig. Bei Fahrten in bergigem Gelände oder bei sportlicher Nutzung 
des Fahrrades kann der Austausch der Bremsbeläge in kürzeren Abständen 
notwendig sein. Kontrollieren Sie regelmäßig den Verschleißzustand der 
Beläge und lassen Sie diese von Ihrem Fahrrad-Fachhändler austauschen.
04. Ketten und Zahnriemen
Die Fahrradkette unterliegt funktionsbedingt einem Verschleiß. Die Höhe 
des Verschleißes ist von der Pflege und Wartung und der Art der Nutzung 
des Fahrrades (Fahrleistung, Regenfahrten, Schmutz, Salz etc.) abhängig. 
Durch regelmäßiges Reinigen und Einölen kann die Lebensdauer zwar ver-
längert werden, ein Austausch ist jedoch bei Erreichen der Verschleißgrenze 
erforderlich. Wenn Sie mit einer verschlissenen Kette fahren, beschädigen 
Sie weitere Teile des Antriebs. Siehe Kapitel „Kette“.
05. Kettenräder, Ritzel, Innenlager und Schaltwerksrollen
Bei Fahrrädern mit Kettenschaltung unterliegen die Ritzel, Kettenräder, In-
nenlager und Schaltwerksrollen funktionsbedingt einem Verschleiß. Durch 
regelmäßiges Reinigen und Schmieren kann die Lebensdauer zwar verlän-
gert werden, ein Austausch ist jedoch bei Erreichen der Verschleißgrenze 
erforderlich. Die Höhe des Verschleißes ist von der Pflege, Wartung und der 
Art der Nutzung des Fahrrades (Fahrleistung, Regenfahrten, Schmutz, Salz 
etc.) abhängig.
06. Leuchtmittel der Lichtanlage
Glühlampen und andere Leuchtmittel unterliegen funktionsbedingt einem 
Verschleiß. Aus diesem Grund kann ein Austausch erforderlich sein. Der 
Nutzer sollte immer Ersatz-Glühlampen mitführen, um einen Austausch vor-
nehmen zu können.
07. Lenkerbänder und Griffbezüge
Lenkerbänder und Griffbezüge unterliegen funktionsbedingt einem Ver-
schleiß. Aus diesem Grund kann ein Austausch regelmäßig erforderlich sein. 
Achten Sie darauf, dass die Griffe fest mit dem Lenker verbunden sind.
08. Hydrauliköle und Schmierstoffe
Hydrauliköle und Schmierstoffe verlieren im Laufe der Zeit an Wirkung.
Alle Schmierstellen sollten regelmäßig gereinigt und neu abgeschmiert wer-
den. Nicht getauschte Schmierstoffe erhöhen den Verschleiß an den betrof-
fenen Anbauteilen und Lagern.
09. Schaltungs- und Bremszüge
Alle Bowdenzüge müssen regelmäßig gewartet und eventuell ausgetauscht 
werden. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn das Fahrrad oft im Frei-
en abgestellt wird und den Witterungseinflüssen ausgesetzt ist.
10. Lackierungen
Lackierungen benötigen eine regelmäßige Pflege. Überprüfen Sie regelmä-
ßig alle Lackflächen auf Schäden und bessern Sie diese sofort aus. Kle-
ben Sie ggf. klare Folie zum Schutz des Lackes an Stellen, an denen Züge 
scheuern könnten und auch auf die Kettenstrebe. Dies bewahrt auch den 
optischen Eindruck Ihres Fahrrades.
19.3  Garantie der WINORA-STAIGER GmbH
Über die gesetzliche Sachmängelhaftung hinaus garantiert die WINORA-
STAIGER GmbH für die Rahmen Qualität, Haltbarkeit und Freiheit von Defek-
ten. Sollten Sie eine Reklamation haben, ist in allen Fällen Ihr Fahrrad-Fach-
händler Ihr Ansprechpartner und nimmt Ihre Anfragen entgegen.
Die Garantiezeiten betragen ab Datum des Verkaufs an den Erstkäufer für 
alle Fahrräder ab dem Modelljahr 2009
-  Aluminiumrahmen: 5 Jahre
-  Carbonrahmen: 5 Jahre
-  vollgefederte Rahmen (Ausnahme Lager und Stoßdämpfer): 5 Jahre
Die WINORA-STAIGER Garantie, ist nicht übertragbar. Sie gilt nur für den 
Ersterwerber und bei Vorlage des Kunden-Kaufbeleges, sowie eine Ausfer-
tigung des vollständig ausgefüllten Übergabeprotokolls. Die Garantie ist auf 
das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland beschränkt. Mit der Garantie 
sind Arbeits- und Transportkosten sowie durch Defekte verursachte Folge-
kosten nicht gedeckt.
Ausgeschlossen sind Schäden, durch Verschleiß, Vernachlässigung (man-
gelnde Pflege und Wartung), Sturz, Überbelastung durch zu große Bela-
dung, durch unsachgemäße Montage (nicht Einhaltung der Montage-Vor-
schriften der Hersteller) und Behandlung sowie durch Veränderung des 
Fahrrades (An- und Umbau von zusätzlichen Komponenten). Bei Sprüngen 
oder Überbeanspruchungen anderer Art, sowie Zuwiderhandlungen gegen 
Empfehlungen unsererseits oder unserer Fahrrad-Fachhändler besteht kein 
Garantieanspruch. Näheres zum bestimmungsgemäßen Gebrauch können 
Sie dem entsprechenden Kapitel in diesem Handbuch entnehmen.
Weitergehende Ansprüche gegen uns, insbesondere solche auf Minderung 
oder Schadenersatz, werden durch diese Garantie nicht berücksichtigt. Die 
Durchführung von Garantieleistungen durch die WINORA-STAIGER GmbH 
bedeutet weder eine Verlängerung, noch einen Wiederbeginn der Garantie-
zeit.
Bei nicht gerechtfertigten Rücksendungen behalten wir uns vor, eine Pau-
schale für den uns entstandenen Aufwand zu erheben.
WINORA GROUP
Winora-Staiger GmbH
97404 Schweinfurt
Tel.: +49 (0) 9721 / 65 01-0
Mail: info@winora-group.de










