Safety data sheet Article 26266871

Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
gemäß Verordnung (EU) 2015/830
Artikel-Nr.: 14691000
Druckdatum: 25.09.2018
Version:
40.3
Wi-Super-Yachtlack RAL 9010
Bearbeitungsdatum: 18.06.2018
DE
Ausgabedatum: 12.04.2018
Seite 4 / 9
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Pernliche Schutzausrüstungen
8.1.
Zu überwachende Parameter
Arbeitsplatzgrenzwerte
Kohlenwasserstoffe C10-C13, n-Alkane, cyclische Verbindungen, < 2% Aromaten (<0,1% Benzol)
INDEX-Nr. 649-327-00-6 / EG-Nr. 918-481-9 / CAS-Nr. 64742-48-9
MAK, DFG, Langzeitwert: 50 ppm
MAK, DFG, Kurzzeitwert: 100 ppm
AGW, TRGS 900, Langzeitwert: 250 mg/
AGW, TRGS 900, Kurzzeitwert: 500 mg/
Zutzliche Hinweise
Langzeitwert : Langzeit-Arbeitsplatzgrenzwert
Kurzzeitwert : Kurzzeit-Arbeitsplatzgrenzwert
Spitzenbegrenzung : Spitzenbegrenzung
DNEL:
Kohlenwasserstoffe, C9-C11, n-Alkane, isoalkane, < 2% Aromaten
EG-Nr. 919-857-5 / CAS-Nr. 64742-48-9
DNEL Langzeit dermal (systemisch), Arbeitnehmer: 208 mg/kg
DNEL Langzeit inhalativ (systemisch), Arbeitnehmer: 871 mg/
DNEL Kurzzeit oral (akut), Verbraucher:
DNEL Langzeit dermal (systemisch), Verbraucher: 125 mg/kg
DNEL Langzeit inhalativ (systemisch), Verbraucher: 185 mg/m³
8.2.
Begrenzung und Überwachung der Exposition
Für gute Belüftung sorgen. Dies kann durch lokale oder Raumabsaugung erreicht werden. Falls dies nicht ausreicht, um die
Aerosol- und Lösemitteldampf-Konzentration unter den Arbeitsplatzgrenzwerten zu halten, muss ein geeignetes
Atemschutzgerät getragen werden.
Begrenzung und Überwachung der Exposition am Arbeitsplatz
Atemschutz
Liegt die Lösemittelkonzentration über den Arbeitsplatzgrenzwerten, so muss einr diesen Zweck geeignetes, zugelassenes
Atemschutzgerät getragen werden. Die Tragezeitbegrenzungen nach GefStoffV in Verbindung mit den Regelnr den Einsatz
von Atemschutzgeräten (BGR 190) sind zu beachten. Nur Atemschutzgeräte mit CE-Kennzeichen inklusive vierstelliger
Prüfnummer verwenden.
Handschutz
Für längeren oder wiederholten Umgang ist zu verwenden das Handschuhmaterial: NBR (Nitrilkautschuk)
Dicke des Handschuhmaterials > 0,4 mm ; Durchdringungszeit (maximale Tragedauer) > 480 min.
Die Unterweisungen und Informationen des Schutzhandschuh-Hersteller hinsichtlich Verwendung, Lagerung, Instandhaltung
und Ersatz sind zu beachten. Durchdringungszeit des Handschuhmaterials in Abhängigkeit von Stärke und Dauer der
Hautexposition. Empfohlene Handschuhfabrikate DIN EN 374
Schutzcremes können helfen, ausgesetzte Bereiche der Haut zu schützen. Nach einem Kontakt sollten diese keinesfalls
angewendet werden.
Augenschutz
Bei Spritzgefahr dicht schließende Schutzbrille tragen.
Körperschutz
Tragen antistatischer Kleidung aus Naturfaser (Baumwolle) oder hitzebeständiger Synthesefaser.
Schutzmaßnahmen
Nach Kontakt Hautflächen gründlich mit Wasser und Seife reinigen oder geeignetes Reinigungsmittel benutzen.
Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition
Nicht in die Kanalisation oder Gesser gelangen lassen. Siehe Kapitel 7. Es sind keine darüber hinausgehenden
Maßnahmen erforderlich.
ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
9.1.
Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
*
Aussehen:
Aggregatzustand:
Flüssig
Farbe:
siehe Etikett