Safety Data Sheet Article 23107555
Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
gemäß Verordnung (EU) Nr. 453/2010
Artikel-Nr.: 14570100
Druckdatum: 12.10.2016
Version:
26.0
Wi-CR-Universalgrund Grau
Bearbeitungsdatum: 04.07.2016
DE
Ausgabedatum: 04.07.2016
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ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1.
Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Hinweise
Bei Auftreten von Symptomen oder in Zweifelsfällen ärztlichen Rat einholen. Bei Bewusstlosigkeit nichts durch den Mund
verabreichen, in stabile Seitenlage bringen und ärztlichen Rat einholen.
Nach Einatmen
Betroffenen an die frische Luft bringen und warm und ruhig halten. Bei unregelmäßiger Atmung oder Atemstillstand
künstliche Beatmung einleiten.
Nach Hautkontakt
Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen. Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Wasser und Seife.
Keine Lösemittel oder Verdünnungen verwenden.
Nach Augenkontakt
Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen.
Weiter ausspülen. Sofort ärztlichen Rat einholen.
Nach Verschlucken
Bei Verschlucken Mund mit Wasser ausspülen (nur wenn Verunfallter bei Bewusstsein ist). Sofort ärztlichen Rat einholen.
Betroffenen ruhig halten. KEIN Erbrechen herbeiführen.
4.2.
Wichtigste akute oder verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Bei Auftreten von Symptomen oder in Zweifelsfällen ärztlichen Rat einholen.
4.3.
Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1.
Löschmittel
Geeignete Löschmittel:
alkoholbeständiger Schaum, Kohlendioxid, Pulver, Sprühnebel, (Wasser)
Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel:
scharfer Wasserstrahl
5.2.
Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Bei Brand entsteht dichter schwarzer Rauch. Das Einatmen gefährlicher Zersetzungsprodukte kann ernste
Gesundheitsschäden verursachen.
5.3.
Hinweise für die Brandbekämpfung
Atemschutzgerät bereit halten. Geschlossene Behälter in der Nähe des Brandherdes mit Wasser kühlen. Löschwasser nicht
in Kanalisation, Erdreich oder Gewässer gelangen lassen.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1.
Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
Von Zündquellen fernhalten. Den betroffenen Bereich belüften. Dämpfe nicht einatmen.
6.2.
Umweltschutzmaßnahmen
Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Bei Verschmutzung von Flüssen, Seen oder Abwasserleitungen
entsprechend den örtlichen Gesetzen die jeweils zuständigen Behörden informieren.
6.3.
Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Ausgetretenes Material mit unbrennbarem Aufsaugmittel (z.B. Sand, Erde, Vermiculite, Kieselgur) eingrenzen und zur
Entsorgung nach den örtlichen Bestimmungen in den dafür vorgesehenen Behältern sammeln (siehe Abschnitt 13).
Nachreinigung mit Reinigungsmitteln durchführen, keine Lösemittel benutzen.
6.4.
Verweis auf andere Abschnitte
Schutzvorschriften (siehe Kapitel 7 und 8) beachten.
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1.
Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Hinweise zum sicheren Umgang
Die Bildung entzündlicher und explosionsfähiger Dampfkonzentrationen in der Luft und ein Überschreiten der
Arbeitsplatzgrenzwerte vermeiden. Das Material nur an Orten verwenden, bei denen offenes Licht, Feuer und andere
Zündquellen ferngehalten werden. Elektrische Geräte müssen nach dem anerkannten Standard geschützt sein. Das Material