Safety data sheet Article 23107829
Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
gemäß Verordnung (EU) 2015/830
Artikel-Nr.: 14500100
Druckdatum: 15.03.2017
Version:
26.1
Wi-Yacht-Verdünner
Bearbeitungsdatum: 29.11.2016
DE
Ausgabedatum: 29.11.2016
Seite 6 / 8
Kohlenwasserstoffe, C 9, aromatisch; Benzolgehalt < 0,1%
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition), Reizwirkung:
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition), Benommenheit:
Aspirationsgefahr
Kohlenwasserstoffe, C 9, aromatisch; Benzolgehalt < 0,1%
Aspirationsgefahr
Erfahrungen aus der Praxis/beim Menschen
Sonstige Beobachtungen:
Das Einatmen von Lösemittelanteilen oberhalb des AGW-Wertes kann zu Gesundheitsschäden führen, wie z.B. Reizung der
Schleimhäute und Atmungsorgane, Schädigung von Leber, Nieren und des zentralen Nervensystems. Anzeichen dafür sind:
Kopfschmerzen, Schwindel, Müdigkeit, Muskelschwäche, Benommenheit, in schweren Fällen: Bewusstlosigkeit. Lösemittel
können durch Hautresorption einige der vorgenannten Effekte verursachen. Längerer und wiederholter Kontakt mit dem
Produkt führt zum Fettverlust der Haut und kann nicht-allergische Kontakthautschäden (Kontaktdermatitis) und/oder
Schadstoffresorption verursachen. Spritzer können Reizungen am Auge und reversible Schäden verursachen.
Zusammenfassende Bewertung der CMR-Eigenschaften
Dieser Stoff erfüllt nicht die Kriterien für die CMR Kategorien 1A oder 1B gemäß CLP.
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
Gesamtbeurteilung
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
Es sind keine Angaben über die Zubereitung selbst vorhanden.
Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen.
12.1.
Toxizität
Kohlenwasserstoffe, C 9, aromatisch; Benzolgehalt < 0,1%
Fischtoxizität, LC50: 9,22 mg/l (96 h)
Daphnientoxizität, EC50: 6,14 mg/l (48 h)
Langzeit Ökotoxizität
Kohlenwasserstoffe, C 9, aromatisch; Benzolgehalt < 0,1%
Fischtoxizität, LC50: (96 h)
12.2.
Persistenz und Abbaubarkeit
Toxikologische Daten liegen keine vor.
12.3.
Bioakkumulationspotenzial
Toxikologische Daten liegen keine vor.
12.4.
Mobilität im Boden
Toxikologische Daten liegen keine vor.
12.5.
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Dieser Stoff erfüllt nicht die PBT-/vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII.
12.6.
Andere schädliche Wirkungen
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1.
Verfahren der Abfallbehandlung
Sachgerechte Entsorgung / Produkt
Empfehlung
Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt
werden. Entsorgung gemäß Richtlinie 2008/98/EG über Abfälle und gefährliche Abfälle.
Vorschlagsliste für Abfallschlüssel/Abfallbezeichnungen gemäß EAKV
140603
andere Lösemittel und Lösemittelgemische
Verpackung
Empfehlung
Nicht kontaminierte und restentleerte Verpackungen können einer Wiederverwertung zugeführt werden. Nicht
ordnungsgemäß entleerte Gebinde sind Sonderabfall.
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
14.1.
UN-Nummer