Safety Data Sheet Article 26276117
Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
gemäß Verordnung (EU) 2015/830
Artikel-Nr.: 00935908
Druckdatum: 17.01.2018
Version:
31.2
ECOMAR AF 100 redbrown
Bearbeitungsdatum: 11.12.2017
DE
Ausgabedatum: 20.11.2017
Seite 5 / 11
Zusätzliche Hinweise
Langzeitwert : Langzeit-Arbeitsplatzgrenzwert
Kurzzeitwert : Kurzzeit-Arbeitsplatzgrenzwert
Spitzenbegrenzung : Spitzenbegrenzung
DNEL:
Zinkoxid
INDEX-Nr. 030-013-00-7 / EG-Nr. 215-222-5 / CAS-Nr. 1314-13-2
DNEL Langzeit dermal (systemisch), Arbeitnehmer: 83 mg/kg
DNEL Langzeit inhalativ (systemisch), Arbeitnehmer: 5 mg/m³
DNEL Langzeit oral (wiederholt), Verbraucher: 0,83 mg/kg
DNEL Langzeit dermal (systemisch), Verbraucher: 83 mg/kg
DNEL Langzeit inhalativ (systemisch), Verbraucher: 2,5 mg/m³
Kolophonium
INDEX-Nr. 650-015-00-7 / EG-Nr. 232-475-7 / CAS-Nr. 8050-09-7
DNEL Langzeit dermal (systemisch), Arbeitnehmer: 25 mg/kg
DNEL akut inhalativ (systemisch), Arbeitnehmer:
DNEL Langzeit oral (wiederholt), Verbraucher: 15 mg/kg
DNEL Langzeit dermal (systemisch), Verbraucher: 15 mg/kg
DNEL Langzeit inhalativ (systemisch), Verbraucher: 52,14 mg/m³
PNEC:
Zinkoxid
INDEX-Nr. 030-013-00-7 / EG-Nr. 215-222-5 / CAS-Nr. 1314-13-2
PNEC Gewässer, Süßwasser: 0,0206 mg/l
PNEC Gewässer, Meerwasser: 0,0061 mg/l
PNEC Sediment, Süßwasser: 117,8 mg/kg
PNEC Sediment, Meerwasser: 56,6 mg/kg
PNEC, Boden: 35,6 mg/kg
PNEC Kläranlage (STP): 0,1 mg/l
8.2.
Begrenzung und Überwachung der Exposition
Für gute Belüftung sorgen. Dies kann durch lokale oder Raumabsaugung erreicht werden. Falls dies nicht ausreicht, um die
Aerosol- und Lösemitteldampf-Konzentration unter den Arbeitsplatzgrenzwerten zu halten, muss ein geeignetes
Atemschutzgerät getragen werden.
Begrenzung und Überwachung der Exposition am Arbeitsplatz
Atemschutz
Liegt die Lösemittelkonzentration über den Arbeitsplatzgrenzwerten, so muss ein für diesen Zweck geeignetes, zugelassenes
Atemschutzgerät getragen werden. Die Tragezeitbegrenzungen nach GefStoffV in Verbindung mit den Regeln für den Einsatz
von Atemschutzgeräten (BGR 190) sind zu beachten. Nur Atemschutzgeräte mit CE-Kennzeichen inklusive vierstelliger
Prüfnummer verwenden.
Handschutz
Für längeren oder wiederholten Umgang ist zu verwenden das Handschuhmaterial: NBR (Nitrilkautschuk)
Dicke des Handschuhmaterials > 0,4 mm ; Durchdringungszeit (maximale Tragedauer) > 480 min.
Die Unterweisungen und Informationen des Schutzhandschuh-Hersteller hinsichtlich Verwendung, Lagerung, Instandhaltung
und Ersatz sind zu beachten. Durchdringungszeit des Handschuhmaterials in Abhängigkeit von Stärke und Dauer der
Hautexposition. Empfohlene Handschuhfabrikate DIN EN 374
Schutzcremes können helfen, ausgesetzte Bereiche der Haut zu schützen. Nach einem Kontakt sollten diese keinesfalls
angewendet werden.
Augenschutz
Bei Spritzgefahr dicht schließende Schutzbrille tragen.
Körperschutz
Tragen antistatischer Kleidung aus Naturfaser (Baumwolle) oder hitzebeständiger Synthesefaser.
Schutzmaßnahmen
Nach Kontakt Hautflächen gründlich mit Wasser und Seife reinigen oder geeignetes Reinigungsmittel benutzen.
Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition
Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Siehe Kapitel 7. Es sind keine darüber hinausgehenden
Maßnahmen erforderlich.
ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften