Safety Data Sheet Article 26276117

Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
gemäß Verordnung (EU) 2015/830
Artikel-Nr.: 00935908
Druckdatum: 17.01.2018
Version:
31.2
ECOMAR AF 100 redbrown
Bearbeitungsdatum: 11.12.2017
DE
Ausgabedatum: 20.11.2017
Seite 3 / 11
500-033-5
25068-38-6
603-074-00-8
01-2119456619-26-XXXX
4,4'-Isopropylidenediphenol, oligomeric Reaktionsprodukte mit
1-chloro-2,3-epoxypropan mw<700
Eye Irrit. 2 H319 / Skin Irrit. 2 H315 / Skin Sens. 1 H317 / Aquatic Chronic
2 H411
< 0,5
Zusätzliche Hinweise
Vollständiger Wortlaut der Einstufungen: siehe unter Abschnitt 16
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1.
Beschreibung der Erste-Hilfe-Mnahmen
Allgemeine Hinweise
Bei Auftreten von Symptomen oder in Zweifelsfällen ärztlichen Rat einholen. Bei Bewusstlosigkeit nichts durch den Mund
verabreichen, in stabile Seitenlage bringen und ärztlichen Rat einholen.
Nach Einatmen
Betroffenen an die frische Luft bringen und warm und ruhig halten. Bei unregelmäßiger Atmung oder Atemstillstand
künstliche Beatmung einleiten.
Nach Hautkontakt
Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen. Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Wasser und Seife.
Keine Lösemittel oder Vernnungen verwenden.
Nach Augenkontakt
Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen.
Weiter ausspülen. Sofort ärztlichen Rat einholen.
Nach Verschlucken
Bei Verschlucken Mund mit Wasser ausspülen (nur wenn Verunfallter bei Bewusstsein ist). Sofort ärztlichen Rat einholen.
Betroffenen ruhig halten. KEIN Erbrechen herbeihren.
4.2.
Wichtigste akute und vergert auftretende Symptome und Wirkungen
Bei Auftreten von Symptomen oder in Zweifelsfällen ärztlichen Rat einholen.
4.3.
Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1.
Löschmittel
Geeignete Löschmittel:
alkoholbeständiger Schaum, Kohlendioxid, Pulver, Sprühnebel, (Wasser)
Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel:
scharfer Wasserstrahl
5.2.
Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Bei Brand entsteht dichter schwarzer Rauch. Das Einatmen gefährlicher Zersetzungsprodukte kann ernste
Gesundheitsschäden verursachen.
5.3.
Hinweiser die Brandbekämpfung
Atemschutzgerät bereit halten. Geschlossene Behälter in der Nähe des Brandherdes mit Wasser hlen. Löschwasser nicht
in Kanalisation, Erdreich oder Gesser gelangen lassen.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1.
Personenbezogene Vorsichtsmnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
Von Zündquellen fernhalten. Den betroffenen Bereich belüften. Dämpfe nicht einatmen.
6.2.
Umweltschutzmaßnahmen
Nicht in die Kanalisation oder Gesser gelangen lassen. Bei Verschmutzung von Flüssen, Seen oder Abwasserleitungen
entsprechend den örtlichen Gesetzen die jeweils zusndigen Behörden informieren.
6.3.
Methoden und Materialr Rückhaltung und Reinigung
Ausgetretenes Material mit unbrennbarem Aufsaugmittel (z.B. Sand, Erde, Vermiculite, Kieselgur) eingrenzen und zur
Entsorgung nach den örtlichen Bestimmungen in den dafür vorgesehenen Behältern sammeln (siehe Abschnitt 13).
Nachreinigung mit Reinigungsmitteln durchhren, keine Lösemittel benutzen.
6.4.
Verweis auf andere Abschnitte
Schutzvorschriften (siehe Abschnitt 7 und 8) beachten.