Assembly Instruction

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Alle Angaben in dieser Anleitung gelten nicht für Regale in
Außenaufstellung, bzw. Regale, die zusätzlich durch Wind,
Schnee, Erdbeben oder andere Zusatzlasten beaufschlagt sind.
In solchen Fällen ist eine individuelle Dimensionierung durch den
Hersteller erforderlich.
Der Aufbau der Regale sollte durch mindestens 2 Personen
erfolgen. Gute Dienste leistet dabei ein hüfthöher Tisch, oder
zwei freistehende Böcke, auf denen die Bauteile zur Vormontage
aufgelegt werden können.
Um Personen- und Sachschäden abzuwenden, haben wir uns als
Hersteller von Regalanlagen den vom RAL anerkannten Güte-
und Prüfbestimmungen der RAL-RG 614 unterworfen.
Bei der Planung von Regalanlagen sind die "Richtlinien für
Lagereinrichtungen und -geräte DGUV Regel 108-007 (BGR 234
Stand 10/1988)" der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung
, sowie die einschlägigen Arbeitsstättenverordnungen verbindlich
und die allgemeinen Unfallverhütungsvorschriften zu beachten.
Verkehrswege in Regaleinrichtungen sind mindestens 1,25m,
Nebengänge mindestens 0,75m breit auszulegen. Der
Sicherheitsabstand zu Fördermitteln muss mindestens 0,50m auf
jeder Seite betragen.
Die angegebenen, maximal möglichen Fach- und Feldlasten
dürfen nicht überschritten werden.
Regale mit einer Fachlast von mehr als 200 Kg oder einer
Feldlast von mehr als 1.000Kg müssen mit einem Typenschild
gekennzeichnet sein. Typenschildangaben: Hersteller, Baujahr
oder Kommissioniernummer, zulässige Fach- und Feldlasten.
Das mitgelieferte Typenschild ist deutlich sichtbar anzubringen.
Bei korrosionsaktiven Industrieböden (z.B. Magnesitböden) muss
eine Isolierung der Stützenfußbereiche vorgesehen werden. Die
Gebrauchsanleitung der Fußbodenhersteller ist verbindlich zu
beachten.
Regalanlagen dürfen nur nach den ihrer Bestimmung zugrunde
liegenden Maßgaben belastet werden. Die Beladung der Regale
sollte gleichmäßig vorgenommen werden, da die statische
Auslegung auf der Annahme einer gleichmäßig verteilten
Flächenbelastung beruht. Punktförmige Stoßlasten und
Schiebelasten sind daher grundsätzlich zu vermeiden.
Regalrahmen und -fächer, insbesondere Fachböden dürfen nicht
von Personen betreten werden.
Gemäß §10 Prüfung der Arbeitsmittel des
Gerätes- und Produktsicherheitsgesetzes unterliegen Regale der
Prüfpflicht.
Wir empfehlen:
- monatliche Prüfung auf Beschädigung durch den Betreiber
und
- jährliche Inspektion durch den Hersteller
Jährliche Inspektionspflicht für Lagereinrichtungen
Auf verzinkten Regalböden oder Paneelen dürfen nicht
unmittelbar Lebensmittel gelagert werden.
Die maximal zulässigen Bodenunebenheiten am Aufstellort sind
der DIN EN 15620 zu entnehmen.
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Lesen Sie vor dem Aufbau Ihrer Regale unbedingt die in dieser
Anleitung aufgeführten Informationen.
Bitte halten Sie sich bei dem Aufbau und bei der späteren
Nutzung exakt an die Angaben in dieser Anleitung, den
Hinweisen in unseren Auftragspapieren sowie den Belehrungen
durch unser Fachpersonal.
Durch Umbau, bzw. Neuaufstellung unserer Regale an einem
anderen Ort können sich die Bedingungen für die Nutzung und
Belastung ändern.
Bei Umbau der Regalanlage bzw. Unstimmigkeiten beim Aufbau,
sind Fachleute zu Rate zu ziehen.
Der Aufbau sowie der Umbau der Regale darf nur im
unbeladenen Zustand nach unseren beiliegenden Aufbau- und
Bedienungsanleitungen vorgenommen werden.
Die Beladung der Regale darf erst nach völligem
Montageabschluss vorgenommen werden.
Beschädigte und verformte tragende Bauteile einer Regalanlage
müssen umgehend ausgetauscht werden, da die Belastbarkeit
nur im einwandfreien Zustand von garantiert wird.
Von werden die maximalen Stützlasten und
Flächenpressungen am Fußboden vorgegeben. Sie als Betreiber
müssen dafür Sorge tragen, dass diese Belastungen vom Boden
des Aufstellplatzes sicher aufgenommen werden können. Bei
fehlenden Angaben darf von einer zulässigen
Fußbodenpressung von mindestens 50 Kg/cm² ausgehen.
Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, sämtliche
Lagereinrichtungen - d.h. elektrisch angetriebene sowie
statische Regale - systematisch und regelmäßig zu
inspizieren. Wenn vom Regalhersteller aufgrund der
Konstruktion oder der Einsatzbedingungen keine
verschärften Inspektionen gefordert werden, sind die
Regelungen der DGUV Regel 108-007 (BGR 234) sowie
der Norm DIN EN 15512, DIN EN 15620, DIN EN 15629
und im Besonderen der DIN EN 15635 einzuhalten. Laut
der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) trägt der
Arbeitgeber die Verantwortung für die Sicherheit seiner
Lagereinrichtung. Regale müssen somit mindestens alle
12 Monate durch einen Experten inspiziert werden.
Dieser Hersteller bietet diese Experteninspektion
durch einen verbandsgeprüften Regalinspektor an.
Zu näheren Informationen: www.regalinspektion.de
Die von gelieferte Regalteile dürfen nur ihrem
Verwendungszweck entsprechend eingesetzt werden.
Beim Zusammenbau der Einzelteile darf keine rohe Gewalt durch
Einschlagen mit einem Metallhammer, oder durch Hebelstangen
angewendet werden. Verwenden Sie grundsätzlich einen
Gummihammer oder eine weiche Holzzwischenlage.