Certifications 2
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Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
Druckdatum: 06.06.2017 überarbeitet am: 06.06.2017Versionsnummer 2
Handelsname: Wieland WEYER Auspuff Reparaturpaste
(Fortsetzung von Seite 1)
44.4.7
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ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteil
en
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3.2 Chemische Charakterisierung: Gemische
·
Beschreibung:
Gemisch aus nachfolgend angeführten Stoffen mit ungefährlichen Beimengungen.
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Gefährliche Inhaltsstoffe:
CAS: 7727-43-7
EINECS: 231-784-4
Reg.nr.: 01-2119491274-35
Bariumsulfat
Stoff, für den ein gemeinschaftlicher Grenzwert für die Exposition
am Arbeitsplatz gilt
12,5-<20%
CAS: 1344-09-8
EINECS: 215-687-4
Kieselsäure, Natriumsalz, Molverhältnis SiO2/Na2O >3,2
Skin Irrit. 2, H315; Eye Irrit. 2, H319; STOT SE 3
, H335
<2,5%
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Zusätzliche Hinweise:
Der Gehalt an Benzol (EINECS-Nr. 200-753-7) in den Einzelkomponenten liegt unterhalb von 0,1%
(Anmerkung P Anhang VI der Richtlinie (EG) Nr. 1272/2008).
Der Wortlaut der angeführten Gefahrenhinweise ist dem Abschnitt 16 zu entnehmen.
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ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
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4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
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Allgemeine Hinweise:
Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
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Nach Einatmen:
Frischluftzufuhr, bei Beschwerden Arzt aufsuchen.
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Nach Hautkontakt:
Im allgemeinen ist das Produkt nicht hautreizend.
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Nach Augenkontakt:
Augen bei geöffnetem Lidspalt mehrere Minuten mit fließendem Wasser spülen.
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Nach Verschlucken:
Reichlich Wasser nachtrinken und Frischluftzufuhr. Unverzüglich Arzt hinzuziehen.
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4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
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4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
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ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
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5.1 Löschmittel
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Geeignete Löschmittel:
Feuerlöschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen.
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5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
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5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
-
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Besondere Schutzausrüstung:
Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
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ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freiset
zung
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6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende
Verfahren
Nicht erforderlich.
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6.2 Umweltschutzmaßnahmen:
Nicht in die Kanalisation/Oberflächenwasser/Grundwasser gelangen lassen.
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6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung:
Mechanisch aufnehmen.
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6.4 Verweis auf andere Abschnitte
Es werden keine gefährlichen Stoffe freigesetzt.
Informationen zur sicheren Handhabung siehe Abschnitt 7.
Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung siehe Abschnitt 8.
Informationen zur Entsorgung siehe Abschnitt 13.
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ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
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7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
(Fortsetzung auf Seite 3)
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