Certifications 2
SICHERHEITSDATENBLATT
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
WEYER Haftstahl
Version
1.0
DE / DE
Überarbeitet am:
13.11.2019
Datum der letzten Ausgabe: -
Datum der ersten Ausgabe: 13.11.2019
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Kohlenwasserstoff (Rauch).
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
Besondere Schutzausrüs-
tung für die Brandbekämp-
fung
:
Im Brandfall umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät
tragen. Vollständiger Chemieschutzanzug
Weitere Information
:
Zur Kühlung geschlossener Behälter Wassersprühstrahl ein-
setzen.
Kontaminiertes Löschwasser getrennt sammeln, darf nicht in
die Kanalisation gelangen.
Brandrückstände und kontaminiertes Löschwasser müssen
entsprechend den örtlichen behördlichen Vorschriften entsorgt
werden.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwe n-
dende Verfahren
Personenbezogene Vor-
sichtsmaßnahmen
:
Persönliche Schutzausrüstung verwenden.
Personen in Sicherheit bringen.
Für ausreichende Belüftung sorgen, besonders in geschlos-
senen Räumen.
Kontakt mit Haut, Augen und Kleidung vermeiden.
Bei der Entwicklung von Dämpfen Atemschutz mit anerkann-
tem Filtertyp verwenden.
6.2 Umweltschutzmaßnahmen
Umweltschutzmaßnahmen
:
Vorsorge treffen, dass das Produkt nicht in die Kanalisation
gelangt.
Weiteres Auslaufen oder Verschütten verhindern, wenn dies
ohne Gefahr möglich ist.
Bei der Verunreinigung von Gewässern oder der Kanalisation
die zuständigen Behörden in Kenntnis setzen.
6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Reinigungsverfahren
:
Mit inertem flüssigkeitsbindendem Material aufnehmen (z.B.
Sand, Silikagel, Säurebindemittel, Universalbindemittel, Sä-
gemehl).
Zur Entsorgung in geeignete und verschlossene Behälter ge-
ben.
6.4 Verweis auf andere Abschnitte
Hinweise zur Entsorgung finden Sie in Abschnitt 13.
Persönliche Schutzausrüstung siehe unter Abschnitt 8.
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung










