Safety Data Sheet Article 10927152

WEST SYSTEM 501 WHITE PIGMENT
Ersetzt Datum: 30.09.2013
Änderungsdatum: 01.12.2014
Umweltbezogene Angaben zu Bestandteilen
EPICHLORHYDRINHARZE MIT DURCHSCHNITTLICHEM MOLEKULARGEWICHT <= 700
Mobilität
Ein wenig wasserlöslich.
Adsorptions-/Desorptionskoeffizient
Erde - log Koc: ~ 2.65 @ 20°C Geschätzter Wert. Reach-Dossier-Information.
Oberflächenspannung
58.7 mN/m @ 20°C Reach-Dossier-Information.
OXIRANE, MONO [(C12-14- ALKYLOXY)METHYL] DERIVS
Mobilität
Ein wenig wasserlöslich.
Adsorptions-/Desorptionskoeffizient
Erde - log Koc: > 5.63 @ 20°C
12.5. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Dieses Produkt enthält keine Bestandteile, die als PBT oder vPvB eingestuft sind.
Umweltbezogene Angaben zu Bestandteilen
EPICHLORHYDRINHARZE MIT DURCHSCHNITTLICHEM MOLEKULARGEWICHT <= 700
Dieser Stoff ist entsprechend der derzeit gültigen EU Einstufungskriterien nicht als PBT oder vPvB einzustufen.
OXIRANE, MONO [(C12-14- ALKYLOXY)METHYL] DERIVS
Dieser Stoff ist entsprechend der derzeit gültigen EU Einstufungskriterien nicht als PBT oder vPvB einzustufen.
12.6. Andere schädliche Wirkungen
Nicht bekannt.
Umweltbezogene Angaben zu Bestandteilen
EPICHLORHYDRINHARZE MIT DURCHSCHNITTLICHEM MOLEKULARGEWICHT <= 700
Nicht bekannt.
OXIRANE, MONO [(C12-14- ALKYLOXY)METHYL] DERIVS
Nicht bekannt.
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1. Verfahren zur Abfallbehandlung
Allgemeine Information
Die Schaffung von Reststoffen sollte minimiert oder wann immer möglich, vermieden werden. Abfälle und Behälter müssen in
gesicherter Weise beseitigt werden. Die Entsorgung dieses Produkts, Prozess-Lösungen, der Rückstände und Nebenprodukte
muss zu allen Zeiten mit den Anforderungen des Umweltschutzes und der Entsorgungs- Rechtsvorschriften sowie aller örtlichen
behördlichen Bestimmungen übereinstimmen, Man sollte vorsichtig mit leeren Behältern umgehen, die nicht sorgfältig gereinigt
oder gespült wurden. Leere Behälter und Auskleidungen können Füllgutreste enthalten und damit potenziell gefährlich sein.
Entsorgungsmethoden
Abfall, Reststoffe, leere Behälter, verworfene Arbeitskleidung und kontaminierte Reinigungsmaterialien sollten nur in dafür
vorgesehenen Behältern gesammelt werden, beschriftet mit ihren Inhaltsstoffen. Verbrennung oder Deponie sind nur
anzuwenden, wenn keine Recyclingmöglichkeit besteht. Nicht in die Kanalisation oder in Gewässer oder in den Boden gelangen
lassen.
ABSCHNITT 14. Angaben zum Transport
14.1. UN-Nummer
UN Nr. (ADR/RID)
3082
UN Nr. (IMDG)
3082
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