Safety Data Sheet Article 10927138

WEST SYSTEM 410 MICROLIGHT
Ersetzt Datum: 30.09.2013
Änderungsdatum: 15.12.2014
Umweltbezogene Angaben zu Bestandteilen
SODIUM BOROSILICATE POWDER
Dieser Stoff ist entsprechend der derzeit gültigen EU Einstufungskriterien nicht als PBT oder vPvB einzustufen.
POWDER COPOLYMER
Dieser Stoff ist entsprechend der derzeit gültigen EU Einstufungskriterien nicht als PBT oder vPvB einzustufen.
FORMALDEHYDE POLYMER WITH TOLUENE
Dieser Stoff ist entsprechend der derzeit gültigen EU Einstufungskriterien nicht als PBT oder vPvB einzustufen.
2,4,6-TRI-(DIMETHYLAMINO-METHYL)PHENOL
Dieser Stoff ist entsprechend der derzeit gültigen EU Einstufungskriterien nicht als PBT oder vPvB einzustufen.
ISOBUTAN
Dieser Stoff ist entsprechend der derzeit gültigen EU Einstufungskriterien nicht als PBT oder vPvB einzustufen.
TOLUOL
Dieser Stoff ist entsprechend der derzeit gültigen EU Einstufungskriterien nicht als PBT oder vPvB einzustufen.
1,1-DICHLORETHEN
Dieser Stoff ist entsprechend der derzeit gültigen EU Einstufungskriterien nicht als PBT oder vPvB einzustufen.
ACRYLNITRIL
Dieser Stoff ist entsprechend der derzeit gültigen EU Einstufungskriterien nicht als PBT oder vPvB einzustufen.
12.6. Andere schädliche Wirkungen
Nicht bekannt.
Umweltbezogene Angaben zu Bestandteilen
2,4,6-TRI-(DIMETHYLAMINO-METHYL)PHENOL
Nicht bekannt.
ISOBUTAN
Nicht bekannt.
TOLUOL
Nicht bekannt.
1,1-DICHLORETHEN
Nicht bekannt.
ACRYLNITRIL
Nicht bekannt.
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1. Verfahren zur Abfallbehandlung
Allgemeine Information
Die Schaffung von Reststoffen sollte minimiert oder wann immer möglich, vermieden werden. Produkte sollten wiederverwendet
oder recycliert werden, wann immer möglich. Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden. Die
Entsorgung dieses Produkts, Prozess-Lösungen, der Rückstände und Nebenprodukte muss zu allen Zeiten mit den
Anforderungen des Umweltschutzes und der Entsorgungs- Rechtsvorschriften sowie aller örtlichen behördlichen Bestimmungen
übereinstimmen,
Entsorgungsmethoden
Abfall, Reststoffe, leere Behälter, verworfene Arbeitskleidung und kontaminierte Reinigungsmaterialien sollten nur in dafür
vorgesehenen Behältern gesammelt werden, beschriftet mit ihren Inhaltsstoffen. Abfall-Verpackungsmittel sollten zur
Wiederverwendung gesammelt oder recycliert werden. Verbrennung oder Deponie sind nur anzuwenden, wenn keine
Recyclingmöglichkeit besteht. Die Anforderungen der lokalen Wasserbehörde müssen erfüllt werden, wenn kontaminiertes