Safety data sheet Article 10926933
WEST SYSTEM 205 HARDENER
Ersetzt Datum: 30.09.2013
Änderungsdatum: 12.01.2015
ADR Transport Kategorie
3
Gefahrendiamant
2X
Gefahrenerkennungszahl
(ADR/RID)
80
Tunnelbeschränkungscode
(E)
14.7. Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und IBC-Code
Nicht anwendbar.
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften fr den Stoff oder das
Gemisch
EU-Gesetzgebung
Zubereitungsrichtlinie 1999/45/EC. Gefahrstoffrichtlinie 67/548/EWG. Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und
Gemischen (in geänderter Fassung). Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18.
Dezember 2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) in der geänderten
Fassung.
15.2. Rechtsvorschriften fr den Stoff oder das Gemisch
Es ist keine Stoffsicherheitsbewertung durchgeführt worden.
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Acute Tox. 4 - H302, Acute Tox. 4 - H312, Skin Corr. 1B - H314, Eye Dam. 1 - H318, Skin Sens. 1 - H317, Muta. 2 - H341,
Aquatic Chronic 3 - H412: Berechnungsmethode.
Änderungsdatum
12.01.2015
Ersetzt Datum
30.09.2013
Sicherheitsdatenblattnummer
10668
Volltext der Gefahrenhinweise
R20/21/22 Gesundheitsschädlich beim Einatmen, Verschlucken und Berührung mit der Haut.
R21 Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut.
R21/22 Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken.
R23/24/25 Giftig beim Einatmen, Verschlucken und Berührung mit der Haut.
R34 Verursacht Verätzungen.
R43 Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich.
R48/20/21/22 Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer
Exposition durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken.
R51/53 Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen
haben.
R52/53 Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche
Wirkungen haben.
R68 Irreversibler Schaden möglich.
Volltext der Gefahrenhinweise
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