Safety Data Sheet Article 20491693
WEST SYSTEM SIX 10 HARDENER
Ersetzt Datum: 30.09.2013
Änderungsdatum: 06.01.2015
Arbeitsplatzexposition nicht angemessen durch technische Maßnahmen sicher gestellt werden kann. Es ist sicherzustellen,
dass die Kontrollmaßnahmen regelmäßig überprüft und durchgeführt werden.
Augen-/ Gesichtsschutz
Augenschutz entsprechend einer anerkannten Norm sollte getragen werden, wenn eine Risikobeurteilung ergibt, dass
Augenkontakt möglich ist. Folgende persönliche Schutzkleidung sollte getragen werden: Chemikalien-Schutzbrille tragen.
Persönliche Schutzausrüstung für Augen- und Gesichtsschutz sollte der Europanorm EN166 entsprechen.
Handschutz
Chemikalienbeständige, undurchlässige Handschuhe, die einer anerkannten Norm entsprechen, sollten getragen werden, wenn
eine Risikobeurteilung einen möglichen Hautkontakt angibt. Der am besten geeignete Handschuh sollte in Absprache mit dem
Handschuh-Lieferanten / Hersteller, der Informationen über die Durchdringungszeit des Handschuhmaterials geben kann,
gewählt werden. Zum Schutz der Hände vor Chemikalien sind Schutzhandschuhe zu verwenden, die der Europanorm EN 374
entsprechen. Entsprechend den von den Schutzhandschuhherstellern vorgegeben Daten ist es erforderlich, währen ihrer
Nutzung zu prüfen, ob die Handschuhe ihre abweisenden Eigenschaften behalten und sie zu wechseln, sobald Zerstörungen
festgestellt werden. Es werden häufige Wechsel empfohlen.
Anderer Haut- und Körperschutz
Geeignetes Schuhwerk und zusätzliche Schutzkleidung nach einer anerkannten Norm sollten getragen werden, wenn eine
Risikobeurteilung ergibt, dass Hautkontamination möglich ist.
Hygienemaßnahmen
Kontaminierte Arbeitskleidung nicht außerhalb des Arbeitsplatzes tragen. Kontaminierte Kleidung vor erneutem Tragen
waschen. Die Ausrüstung und der Arbeitsbereich sind täglich zu säubern. Bei der Arbeit nicht essen, trinken oder rauchen.
Waschen Sie sich am Ende jeder Schicht und vor dem Essen, Rauchen und der Toilettennutzung. Reinigungskräfte sind über
alle mit diesem Produkt verbundenen Gefahren zu unterrichten.
Atemschutzmittel
Bei unzureichender Belüftung muss geeigneter Atemschutz getragen werden. Sicherstellen, dass alle Atemschutzausrüstungen
geeignet sind für den beabsichtigten Gebrauch und 'CE' markiert sind. Prüfen Sie, ob die Atemschutzmaske dicht schließt und
der Filter regelmäßig gewechselt wird.
Umweltschutzkontrollmaßnahmen
Die Einleitung in die aquatische Umwelt ist zu vermeiden. Behälter bei Nichtgebrauch dicht verschlossen halten.
ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
Erscheinung
Viskose Flüssigkeit.
Farbe
Farblos.
Geruch
Ammoniakalisch.
Geruchsschwelle
Nicht bestimmt.
pH
Nicht bestimmt.
Schmelzpunkt
Nicht bestimmt.
Siedebeginn und Siedebereich
>250°C @ 760 mm Hg
Flammpunkt
>93°C CC (geschlossener Tiegel).
Verdampfungsgeschwindigkeit
Nicht bestimmt.
Verdampfungszahl
Nicht bestimmt.
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