Safety Data Sheet Article 20491693
WEST SYSTEM SIX 10 HARDENER
Ersetzt Datum: 30.09.2013
Änderungsdatum: 06.01.2015
Gefahrenerkennungszahl
(ADR/RID)
80
Tunnelbeschränkungscode
(E)
14.7. Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und IBC-Code
Nicht anwendbar.
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften fr den Stoff oder das
Gemisch
EU-Gesetzgebung
Zubereitungsrichtlinie 1999/45/EC. Gefahrstoffrichtlinie 67/548/EWG. Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und
Gemischen (in geänderter Fassung). Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18.
Dezember 2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) in der geänderten
Fassung.
15.2. Rechtsvorschriften fr den Stoff oder das Gemisch
Es ist keine Stoffsicherheitsbewertung durchgeführt worden.
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Skin Corr. 1B - H314, Eye Dam. 1 - H318, Skin Sens. 1 - H317, Aquatic Chronic 3 - H412: Berechnungsmethode.
Änderungsdatum
06.01.2015
Ersetzt Datum
30.09.2013
Sicherheitsdatenblattnummer
10624
Volltext der Gefahrenhinweise
R20/22 Gesundheitsschädlich beim Einatmen und Verschlucken.
R21 Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut.
R21/22 Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken.
R22 Gesundheitsschädlich beim Verschlucken.
R23/24/25 Giftig beim Einatmen, Verschlucken und Berührung mit der Haut.
R34 Verursacht Verätzungen.
R36/37 Reizt die Augen und die Atmungsorgane.
R36/37/38 Reizt die Augen, Atmungsorgane und die Haut.
R41 Gefahr ernster Augenschäden.
R43 Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich.
R48/20/21/22 Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer
Exposition durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken.
R52/53 Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche
Wirkungen haben.
R65 Gesundheitsschädlich: kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen.
R68 Irreversibler Schaden möglich.
Volltext der Gefahrenhinweise
22/23