Safety Data Sheet Article 20491693
WEST SYSTEM SIX 10 HARDENER
Ersetzt Datum: 30.09.2013
Änderungsdatum: 06.01.2015
Umweltbezogene Angaben zu Bestandteilen
BENZYLALKOHOL
Dieser Stoff ist entsprechend der derzeit gültigen EU Einstufungskriterien nicht als PBT oder vPvB einzustufen.
POLYOXYPROPYLENEAMINE
Dieser Stoff ist entsprechend der derzeit gültigen EU Einstufungskriterien nicht als PBT oder vPvB einzustufen.
BUTADIENE-ACRYLONITRILE CO-POLYMER
Dieser Stoff ist entsprechend der derzeit gültigen EU Einstufungskriterien nicht als PBT oder vPvB einzustufen.
FORMALDEHYDE POLYMER WITH PHENOL & TETA
Dieser Stoff ist entsprechend der derzeit gültigen EU Einstufungskriterien nicht als PBT oder vPvB einzustufen.
PHENALKAMINE
Dieser Stoff ist entsprechend der derzeit gültigen EU Einstufungskriterien nicht als PBT oder vPvB einzustufen.
PHENOL, 2,4,6-TRIS[(DIMETHYLAMINO)METHYL] REACTION PRODUCTS WITH TETA
Dieser Stoff ist entsprechend der derzeit gültigen EU Einstufungskriterien nicht als PBT oder vPvB einzustufen.
2-HYDROXYETHYL ETHERS
Dieser Stoff ist entsprechend der derzeit gültigen EU Einstufungskriterien nicht als PBT oder vPvB einzustufen.
EPOXY/DETA ADDUCT
Dieser Stoff ist entsprechend der derzeit gültigen EU Einstufungskriterien nicht als PBT oder vPvB einzustufen.
DIETHYLENTRIAMIN
Dieser Stoff ist entsprechend der derzeit gültigen EU Einstufungskriterien nicht als PBT oder vPvB einzustufen.
TRIETHYLENTETRAMIN
Dieser Stoff ist entsprechend der derzeit gültigen EU Einstufungskriterien nicht als PBT oder vPvB einzustufen.
12.6. Andere schädliche Wirkungen
Nicht bekannt.
Umweltbezogene Angaben zu Bestandteilen
BENZYLALKOHOL
Nicht bekannt.
POLYOXYPROPYLENEAMINE
Nicht bekannt.
DIETHYLENTRIAMIN
Nicht bekannt.
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1. Verfahren zur Abfallbehandlung
Allgemeine Information
Die Schaffung von Reststoffen sollte minimiert oder wann immer möglich, vermieden werden. Abfälle und Behälter müssen in
gesicherter Weise beseitigt werden. Die Entsorgung dieses Produkts, Prozess-Lösungen, der Rückstände und Nebenprodukte
muss zu allen Zeiten mit den Anforderungen des Umweltschutzes und der Entsorgungs- Rechtsvorschriften sowie aller örtlichen
behördlichen Bestimmungen übereinstimmen, Man sollte vorsichtig mit leeren Behältern umgehen, die nicht sorgfältig gereinigt
oder gespült wurden. Leere Behälter und Auskleidungen können Füllgutreste enthalten und damit potenziell gefährlich sein.
Entsorgungsmethoden
Abfall, Reststoffe, leere Behälter, verworfene Arbeitskleidung und kontaminierte Reinigungsmaterialien sollten nur in dafür
vorgesehenen Behältern gesammelt werden, beschriftet mit ihren Inhaltsstoffen. Verbrennung oder Deponie sind nur
anzuwenden, wenn keine Recyclingmöglichkeit besteht. Nicht in die Kanalisation oder in Gewässer oder in den Boden gelangen
lassen.
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