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GERMAN | GARANTIE
Vielen Dank, dass Sie sich für eine Wenger® Uhr entschieden haben.* Victorinox Swiss
Army S.A. gewährt auf Ihre Wenger Uhr gemäß den Bestimmungen der vorliegenden
Garantieerklärung eine Garantie von 3 Jahren ab Verkaufsdatum. Die internationale
Garantie von Victorinox Swiss Army S.A. erstreckt sich auf sämtliche Fertigungs- und
Materialmängel, die zum Zeitpunkt der Auslieferung dieser Wenger Uhr vorhanden
sind. Garantieansprüche können nur dann geltend gemacht werden, wenn der Ga-
rantieschein ordnungsgemäß unterzeichnet und ausgefüllt wird, mit Angabe des
Kaufdatums, der Artikelnummer der Uhr, Name und Adresse (oder Stempel) eines
von Victorinox Swiss Army S.A. autorisierten Fachhändlers und/oder des offiziellen
Wenger Vertreters des betreffenden Landes. Innerhalb der Garantielaufzeit und
nach Vorlage eines gültigen Garantiescheins haben Sie das Recht auf die kostenlose
Reparatur eines Defekts. Für den Fall, dass Ihre Wenger Uhr irreparabel ist, das heißt,
dass ein normaler Betriebszustand durch eine Reparatur nicht wiederhergestellt wer-
den kann, verpflichtet sich Victorinox Swiss Army S.A., diese durch eine Wenger Uhr
mit denselben oder ähnlichen Eigenschaften zu ersetzen. Die Garantiel der Ersatzuhr
endet 3 Jahre nach Erhalt derselben.
Unter die Herstellergarantie fallen nicht:
die Lebensdauer der Batterie;
sämtliche Schäden an der Uhr aufgrund unsachgemäßer/missbräuchlicher
Verwendung (Stoßeinwirkungen, Kratzer, Dellen usw.), normalen Verschleisses,
Fahrlässigkeit, Unfällen, Abnutzung, mangelnder Instandhaltung, fehlerhaften
Gebrauchs und Missachtung der Anleitungen in der von Victorinox Swiss Army
S.A. bereitgestellten Bedienungsanleitung;
indirekte Schäden oder Folgeschäden jeglicher Art, die beispielsweise aus der
Nutzung, dem Nichtfunktionieren, Defekten oder Ungenauigkeit der Wenger Uhr
resultieren;