Datasheet
Sicherheitsdatenblatt gemäß
Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
(REACH)
Weller Tip -Tinner -Activator
Druckdatum 06.05.2019
Bearbeitungsdatum 03.05.2019
Version 9.1
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende
Verfahren
Nicht für Notfälle geschultes Personal
Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen
Siehe Schutzmaßnahmen unter Punkt 7 und 8.
6.2 Umweltschutzmaßnahmen
Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen.
6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Keine Daten verfügbar
6.4 Verweis auf andere Abschnitte
Keine Daten verfügbar
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Schutzmaßnahmen
Hinweise zum sicheren Umgang
Wenn eine lokale Absaugung nicht möglich oder unzureichend ist, sollte nach Möglichkeit eine gute Belüftung des Arbeitsbereiches
sichergestellt werden.
Maßnahmen zur Verhinderung von Aerosol- und Staubbildung
Dämpfe / Aerosole sollten unmittelbar am Entstehungsort abgesaugt werden.
7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Zusammenlagerungshinweise
Lagerklasse
Nicht brennbare Feststoffe
TRGS-510 Lagerklasse 13
Weitere Angaben zu Lagerbedingungen
Behälter an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren.
7.3 Spezifische Endanwendungen
Keine Daten verfügbar
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
8.1 Zu überwachende Parameter
Arbeitsplatzgrenzwerte
CAS-Nr. Arbeitsstoff LTV STV Bemerkung
7440-31-5 Tin compounds, inorganic, except SnH4 2 mg/m³ Indicative Occupational
Exposure Limit Values,
proposal [5] ~
Europe
7440-31-5 Tin compounds, inorganic, except SnH4 2 inhalable aerosol
mg/m³
4 inhalable aerosol
mg/m³
Schweiz
LTV = Langzeit-Arbeitsplatzgrenzwert
STV = Kurzzeit-Arbeitsplatzgrenzwert
Quelle: GESTIS International Limit Values (http://limitvalue.ifa.dguv.de/)
Überwachungs- bzw. Beobachtungsverfahren: GESTIS Analytical Methods (http://amcaw.ifa.dguv.de/)
8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition
Geeignete technische Steuerungseinrichtungen
Technische Maßnahmen zum Verhindern von Exposition
Technische Maßnahmen und die Anwendung geeigneter Arbeitsverfahren haben Vorrang vor dem Einsatz persönlicher
Schutzausrüstungen.
Persönliche Schutzausrüstung
Atemschutz
Wenn technische Absaug- oder Lüftungsmaßnahmen nicht möglich oder unzureichend sind, muss Atemschutz getragen werden.
ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
Aussehen
Aggregatzustand
fest
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