Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 Deutschland SICHERHEITSDATENBLATT WEICONLOCK AN 306-20 ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Unternehmens 1.1 Produktidentifikator Produktname : WEICONLOCK AN 306-20 Produktcode Farbe : 306200 : Grün. 1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird Identifizierte Verwendungen Klebstoffe-Anaerob 1.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 Deutschland WEICONLOCK AN 306-20 ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren Lagerung : Nicht anwendbar. Entsorgung : Nicht anwendbar. Ergänzende Kennzeichnungselemente : Nicht anwendbar. Anhang XVII Beschränkung der Herstellung des Inverkehrbringens und der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe, Mischungen und Erzeugnisse : Nicht anwendbar. 2.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 Deutschland WEICONLOCK AN 306-20 ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen 4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen Augenkontakt : Augen sofort mit reichlich Wasser spülen und gelegentlich die oberen und unteren Augenlider anheben. Auf Kontaktlinsen prüfen und falls vorhanden entfernen. Bei Reizung einen Arzt hinzuziehen.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 Deutschland WEICONLOCK AN 306-20 ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung 6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren Nicht für Notfälle : Es sollen keine Maßnahmen ergriffen werden, die mit persönlichem Risiko einhergehen oder nicht ausreichend trainiert wurden. Umgebung evakuieren.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 Deutschland WEICONLOCK AN 306-20 ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen Die Informationen in diesem Abschnitt enthalten allgemeine Ratschläge und Anleitungen. Bereitgestellte Informationen beruhen auf typischen voraussichtlichen Verwendungen des Produkts.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 Deutschland WEICONLOCK AN 306-20 ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen Augen-/Gesichtsschutz : Wenn die Risikobeurteilung dies erfordert, sollten Schutzbrillen getragen werden, die einer anerkannten Norm entsprechen, um die Exposition gegenüber Flüssigkeitsspritzern, Nebeln, Gasen oder Stäuben zu vermeiden.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 Deutschland WEICONLOCK AN 306-20 ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften Zersetzungstemperatur : Nicht verfügbar. Viskosität : Dynamisch (Raumtemperatur): 3000 mPa·s Bemerkungen : Nicht verfügbar. Explosive Eigenschaften : Nicht verfügbar. Oxidierende Eigenschaften : Nicht verfügbar. 9.2 Sonstige Angaben Löslichkeit in Wasser : Nicht verfügbar.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 Deutschland WEICONLOCK AN 306-20 ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben Teratogenität Schlussfolgerung / Zusammenfassung : Nicht verfügbar. Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition Nicht verfügbar. Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition Nicht verfügbar. Aspirationsgefahr Nicht verfügbar. Angaben zu wahrscheinlichen Expositionswegen : Nicht verfügbar.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 Deutschland WEICONLOCK AN 306-20 ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben Sonstige Angaben : Nicht verfügbar. ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben 12.1 Toxizität Schlussfolgerung / Zusammenfassung : Nicht verfügbar. 12.2 Persistenz und Abbaubarkeit Schlussfolgerung / Zusammenfassung : Nicht verfügbar. 12.3 Bioakkumulationspotenzial Nicht verfügbar. 12.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 Deutschland WEICONLOCK AN 306-20 ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung Verpackungsart 15 01 10* Europäischer Abfallkatalog (EAK) Verpackungen, die Rückstände gefährlicher Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind Besondere Vorsichtsmaßnahmen : Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden. Leere Behälter und Auskleidungen können Produktrückstände enthalten.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 Deutschland WEICONLOCK AN 306-20 ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) – Luft : Nicht gelistet Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) – Wasser : Nicht gelistet Ozonabbauende Substanzen (1005/2009/EU) Nicht gelistet.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 Deutschland WEICONLOCK AN 306-20 ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften Vietnam 15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung : Alle Komponenten sind gelistet oder ausgenommen. : Dieses Produkt enthält Substanzen, für die noch Stoffbewertungen erforderlich sind. ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben Kennzeichnet gegenüber der letzten Version veränderte Informationen.