Safety data sheet
Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr.
1907/2006 (REACH)
Druckdatum 07.01.2016
überarbeitet 18.06.2015 (D) Version 8.2
WEICONLOCK AN 306-01
WEICON GmbH & Co. KG Königsberger Straße 255 D-48157 Münster / Federal Republic of Germany Seite 5/10
! ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
!
Hinweise zum sicheren Umgang
Für gute Raumbelüftung sorgen, gegebenenfalls Absaugung am Arbeitsplatz.
Allgemeine Schutzmaßnahmen
Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.
Gase/Dämpfe/Aerosole nicht einatmen.
Hygienemaßnahmen
Bei der Arbeit nicht rauchen, essen oder trinken.
Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen.
Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen.
Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz
Beachtung der allgemeinen Regeln des vorbeugenden betrieblichen Brandschutzes.
7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Anforderung an Lagerräume und Behälter
Nur im Originalbehälter aufbewahren.
Zusammenlagerungshinweise
Nicht zusammen mit Futtermitteln lagern.
Nicht zusammen mit Lebensmitteln lagern.
Nicht zusammen mit Oxidationsmitteln lagern.
Nicht zusammen mit Reduktionsmitteln lagern.
Nicht zusammen mit Metallen lagern.
Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen
Bei +5 bis +25 °C lagern.
Vor Hitze und direkter Sonneneinstrahlung schützen.
Behälter trocken, an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren.
7.3. Spezifische Endanwendungen
Empfehlung(en) bei bestimmter Verwendung
Siehe Abschnitt 1.2
! ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
8.1. Zu überwachende Parameter
Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten
CAS-Nr. Bezeichnung Art [mg/m3] [ppm] Spitzenb. Bemerkung
79-10-7 Acrylsäure 8 Stunden 30 10 1(I) DFG,Y
DNEL-/PNEC-Werte
DNEL Arbeitnehmer
CAS-Nr. Arbeitsstoff Wert Art Bemerkung
27813-02-1 Methacrylsäureester 4,2 mg/kg
bw/day
DNEL Langzeit dermal (systemisch)
Zusätzliche Hinweise
Die nationalen und lokalen gesetzlichen Vorschriften sind zu beachten.
8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition
Atemschutz
Atemschutz bei ungenügender Absaugung oder längerer Einwirkung.
Atemschutz bei Aerosol- oder Nebelbildung.
