Certifications 2

Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 -
Deutschland
Schraubensicherungslack
Die Grenzwerte für die Exposition am Arbeitsplatz sind, wenn verfügbar, in Abschnitt 8 wiedergegeben.
Es sind keine zusätzlichen Inhaltsstoffe vorhanden, die nach dem aktuellen Wissenstand des Lieferanten in den
zutreffenden Konzentrationen als gesundheits- oder umweltschädlich eingestuft sind, PBT- oder vPvB-Stoffe bzw.
gleichermaßen bedenkliche Stoffe sind oder welche einen Arbeitsplatzgrenzwert haben und daher in diesem Abschnitt
angegeben werden müssten.
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
[1] Stoff eingestuft als gesundheitsgefährdend oder umweltgefährlich
[2] Stoff mit einem Arbeitsplatzgrenzwert
[3] Stoff erfüllt die Kriterien für PBT gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang XIII
[4] Stoff erfüllt die Kriterien für vPvB gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang XIII
[5] Ähnlich besorgniserregender Stoff
[6] Zusätzliche Offenlegung gemäß Unternehmensrichtlinie
Typ
3.2 Gemische
:
Gemisch
Name des Produkts /
Inhaltsstoffs
Butanon
REACH #:
01-2119457290-43
EG: 201-159-0
CAS: 78-93-3
Verzeichnis: 606-002-00-3
≥25 - ≤50
Flam. Liq. 2, H225
Eye Irrit. 2, H319
STOT SE 3, H336
EUH066
[1] [2]
Xylol
REACH #:
01-2119488216-32
EG: 215-535-7
CAS: 1330-20-7
Verzeichnis: 601-022-00-9
≥10 - ≤19
Flam. Liq. 3, H226
Acute Tox. 4, H312
Acute Tox. 4, H332
Skin Irrit. 2, H315
Eye Irrit. 2, H319
STOT SE 3, H335
STOT RE 2, H373
Asp. Tox. 1, H304
[1] [2]
Cyclohexanon
EG: 203-631-1
CAS: 108-94-1
≤9
Flam. Liq. 3, H226
Acute Tox. 4, H302
Acute Tox. 4, H312
Acute Tox. 4, H332
Eye Dam. 1, H318
[1] [2]
Identifikatoren
%
Typ
Verordnung (EG) Nr.
1272/2008 [CLP]
Siehe Abschnitt 16
für den vollständigen
Wortlaut der oben
angegebenen H-
Sätze.
Sofort einen Arzt verständigen. Sofort Giftinformationszentrum oder einen Arzt
anrufen. Augen sofort mit reichlich Wasser spülen und gelegentlich die oberen und
unteren Augenlider anheben. Auf Kontaktlinsen prüfen und falls vorhanden
entfernen. Mindestens 10 Minuten lang ständig spülen. Verätzungen müssen
sofort von einem Arzt behandelt werden.
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Sofort einen Arzt verständigen. Sofort Giftinformationszentrum oder einen Arzt
anrufen. Die betroffene Person an die frische Luft bringen und in einer Position
ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. Bei Verdacht, dass immer noch Dämpfe
vorhanden sind, muss der Retter eine geeignete Atmemschutzmaske oder ein
umluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen. Bei nicht vorhandener oder
unregelmäßiger Atmung oder beim Auftreten eines Atemstillstands ist durch
ausgebildetes Personal eine künstliche Beatmung oder Sauerstoffgabe einzuleiten.
Für die Erste Hilfe leistende Person kann es gefährlich sein, eine Mund-zu-Mund-
Beatmung durchzuführen. Bei Bewusstlosigkeit in stabile Seitenlage bringen und
sofort ärztliche Hilfe hinzuziehen. Atemwege offen halten. Eng anliegende
Kleidungsstücke (z. B. Kragen, Krawatte, Gürtel oder Bund) lockern.
Inhalativ
Augenkontakt
:
:
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
Ausgabedatum/Überarbeitungsdatum
:
02.06.2020
Datum der letzten Ausgabe
:
03.04.2020
Version
:
2
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