Certifications 2
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 -
Deutschland
GMK 2410 Kontaktklebstoff
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.2
Umweltschutzmaßnahmen
Vermeiden Sie die Verbreitung und das Abfließen von freigesetztem Material sowie
den Kontakt mit dem Erdreich, Gewässern, Abflüssen und Abwasserleitungen. Die
zuständigen Stellen benachrichtigen, wenn durch das Produkt Umweltbelastung
verursacht wurde (Abwassersysteme, Oberflächengewässer, Boden oder Luft).
Stoff ist wasserverschmutzend. Kann bei Freisetzung in großen Mengen
umweltschädlich sein. Verschüttete Mengen aufnehmen.
Undichtigkeit beseitigen, wenn gefahrlos möglich. Behälter aus dem
Austrittsbereich entfernen. Funkensichere Werkzeuge und explosionssichere
Geräte verwenden. Mit Wasser verdünnen und aufwischen, falls wasserlöslich.
Alternativ, oder falls wasserunlöslich, mit einem inerten trockenen Material
absorbieren und in einen geeigneten Abfallbehälter geben. Über ein anerkanntes
Abfallbeseitigungsunternehmen entsorgen.
6.3 Methoden und Material
für Rückhaltung und
Reinigung
6.4 Verweis auf andere
Abschnitte
Siehe Abschnitt 1 für Kontaktinformationen im Notfall.
Siehe Abschnitt 8 für Informationen bezüglich geeigneter persönlicher
Schutzausrüstung.
Siehe Abschnitt 13 für weitere Angaben zur Abfallbehandlung.
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Aufbewahren gemäß den örtlichen Bestimmungen. In einem separatem, entsprechend zugelassenem Bereich lagern.
Nur im Originalbehälter aufbewahren. Vor direktem Sonnenlicht schützen. Nur in trockenen, kühlen und gut belüfteten
Bereichen aufbewahren. Nicht zusammen mit unverträglichen Stoffen (siehe Abschnitt 10) und nicht mit
Nahrungsmitteln und Getränken lagern. Unter Verschluss aufbewahren. Sämtliche Zündquellen entfernen. Von
Oxidationsmitteln getrennt halten. Behälter bis zur Verwendung dicht verschlossen und versiegelt halten. Behälter,
welche geöffnet wurden, sorgfältig verschließen und aufrecht lagern, um das Auslaufen zu verhindern. Nicht in
unbeschrifteten Behältern aufbewahren. Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter
verwenden. Siehe vor Umgang oder Gebrauch Abschnitt 10 zu unverträglichen Materialien.
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
Die Informationen in diesem Abschnitt enthalten allgemeine Ratschläge und Anleitungen.
7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Schutzmaßnahmen
:
Ratschlag zur allgemeinen
Arbeitshygiene
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7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Geeignete Schutzausrüstung anlegen (siehe Abschnitt 8). Nicht verschlucken.
Kontakt mit Augen, Haut und Kleidung vermeiden. Einatmen von Dampf oder Nebel
vermeiden. Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Nur bei ausreichender Belüftung
verwenden. Bei unzureichender Lüftung Atemschutzgerät tragen. Lagerzonen und
geschlossene Bereiche nur bei ausreichender Durchlüftung betreten. Im
Originalbehälter oder einem zugelassenen Ersatzbehälter aufbewahren, der aus
einem kompatiblen Material gefertigt wurde. Bei Nichtgebrauch fest geschlossen
halten. Entfernt von Hitze, Funken, offenem Feuer oder anderen Zündquellen
lagern und anwenden. Explosionsgeschützte elektrische Geräte (Lüftung,
Beleuchtung und Materialbewegung) verwenden. Nur funkenfreies Werkzeug
verwenden. Vorsichtsmaßnahmen zur Vermeidung elektrostatischer Entladungen
treffen. Leere Behälter enthalten Produktrückstände und können gefährlich sein.
Behälter nicht wiederverwenden.
Das Essen, Trinken und Rauchen ist in Bereichen, in denen diese Substanz
verwendet, gelagert oder verarbeitet wird, zu verbieten. Die mit der Substanz
umgehenden Personen müssen sich vor dem Essen, Trinken oder Rauchen die
Hände und das Gesicht waschen. Kontaminierte Kleidung und Schutzausrüstung
vor dem Betreten des Essbereichs entfernen. Siehe Abschnitt 8 für weitere
Angaben zu Hygienemaßnahmen.
Seveso-Richtlinie - Meldeschwellen
Gefahrenkriterien
Kategorie
P5c
5000 tonne
50000 tonne
E1
100 tonne
200 tonne
Benachrichtigung und
MAPP-Grenzwert
Grenzwert
Sicherheitsbericht
Ausgabedatum/Überarbeitungsdatum
:
02.06.2020
Datum der letzten Ausgabe
:
Keine frühere Validierung
Version
:
1
6/21
