Certifications 2
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 -
Deutschland
GMK 2410 Kontaktklebstoff
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
2
Wassergefährdungsklasse
:
Technische Anleitung
Luft
:
TA-Luft Nummer 5.2.5: 40.1-80.5%
TA-Luft Klasse I - Nummer 5.2.5: 0.1-0.3%
Europa
:
Alle Komponenten sind gelistet oder ausgenommen.
Internationale Vorschriften
2,6-Di-tert-butyl-p-kresol
DFG MAK-Werte Liste
Butylhydroxytoluol;
3,5-Di-tert-butyl-
4-hydroxytoluol; BHT
K3
-
Lagerklasse (TRGS 510)
:
3
15.2
Stoffsicherheitsbeurteilung
Dieses Produkt enthält Substanzen, für die noch Stoffbewertungen erforderlich sind.
:
Chemiewaffenübereinkommen, Chemikalien der Liste I, II & III
Montreal Protokoll
Nicht gelistet.
Stockholm-Konvention über persistente organische Schadstoffe
Nicht gelistet.
Rotterdamer Übereinkommen über das Verfahren der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung (PIC)
Nicht gelistet.
UNECE-Aarhus-Protokoll über persistente organische Verbindungen (POP) und Schwermetalle
Nicht gelistet.
Bestandsliste
Australien
:
Alle Komponenten sind gelistet oder ausgenommen.
Kanada
:
Alle Komponenten sind gelistet oder ausgenommen.
China
:
Alle Komponenten sind gelistet oder ausgenommen.
Japan
:
Alle Komponenten sind gelistet oder ausgenommen.
Süd-Korea
:
Alle Komponenten sind gelistet oder ausgenommen.
Neuseeland
:
Alle Komponenten sind gelistet oder ausgenommen.
Philippinen
:
Alle Komponenten sind gelistet oder ausgenommen.
Taiwan
:
Alle Komponenten sind gelistet oder ausgenommen.
USA
:
Sämtliche Bestandteile sind aktiv oder ausgenommen.
Türkei
:
Alle Komponenten sind gelistet oder ausgenommen.
Vietnam
:
Alle Komponenten sind gelistet oder ausgenommen.
Störfallverordnung
Dieses Produkt unterliegt der deutschen Störfallverordnung.
Gefahrenkriterien
Kategorie
P5c
1.2.5.3
E1
1.3.1
Bezugsnummer
Nicht gelistet.
Nicht bestimmt.
Ausgabedatum/Überarbeitungsdatum
:
02.06.2020
Datum der letzten Ausgabe
:
Keine frühere Validierung
Version
:
1
19/21
