Certifications 2

Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 -
Deutschland
Lecksucher frostsicher
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.2
Stoffsicherheitsbeurteilung
Dieses Produkt enthält Substanzen, für die noch Stoffbewertungen erforderlich sind.
:
Japan
:
Alle Komponenten sind gelistet oder ausgenommen.
Süd-Korea
:
Alle Komponenten sind gelistet oder ausgenommen.
Neuseeland
:
Alle Komponenten sind gelistet oder ausgenommen.
Philippinen
:
Alle Komponenten sind gelistet oder ausgenommen.
Taiwan
:
Alle Komponenten sind gelistet oder ausgenommen.
USA
:
Sämtliche Bestandteile sind aktiv oder ausgenommen.
Türkei
:
Nicht bestimmt.
Vietnam
:
Alle Komponenten sind gelistet oder ausgenommen.
02.06.2020
Druckdatum
Ausgabedatum/
Überarbeitungsdatum
Version
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Hinweis für den Leser
Datum der letzten Ausgabe
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Kennzeichnet gegenüber der letzten Version veränderte Informationen.
02.06.2020
03.04.2020
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ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
Volltext der abgekürzten H-Sätze
Abkürzungen und Akronyme
:
ATE = Schätzwert akute Toxizität
CLP =Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung
[Verordnung (EG) Nr. 1272/2008]
DMEL = Abgeleiteter Minimaler-Effekt-Grenzwert
DNEL = Abgeleiteter Nicht-Effekt-Grenzwert
EUH-Satz = CLP-spezifischer Gefahrenhinweis
N/A = Nicht verfügbar
PBT = Persistent, bioakkumulierbar und toxisch
PNEC = Abgeschätzte Nicht-Effekt-Konzentration
RRN = REACH Registriernummer
SGG = Trenngruppe
vPvB = Sehr persistent und sehr bioakkumulierbar
Verfahren zur Ableitung der Einstufung gemäß der Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP/GHS)
Einstufung
Begründung
Nicht eingestuft.
Volltext der Einstufungen [CLP/GHS]
Nicht anwendbar.
Nicht anwendbar.
Ausgabedatum/Überarbeitungsdatum
:
02.06.2020
Datum der letzten Ausgabe
:
03.04.2020
Version
:
2
11/11